07.03.2004 · In Zukunft soll auch Nichtjuristen Rechtsberatung erlaubt sein. Die bisherige Strafbarkeit von kostenlosem Rechtsrat durch Nichtanwälte soll abgeschafft werden.
Das Beratungsmonopol der rund 126 000 Rechtsanwälte wird von der Bundesregierung stärker aufgelockert als bislang erwartet. Mit dem für Mitte des Jahres angekündigten Reformentwurf dürfte etwa die bisherige Strafbarkeit von kostenlosem Rechtsrat durch Nichtanwälte - Privatpersonen und karitative Verbände - abgeschafft werden. Nichtjuristen werden zudem voraussichtlich die Erlaubnis erhalten, sich mit Anwälten zu einer gemeinsamen Sozietät zusammenzuschließen.
Auch könnten die an Fachhochschulen ausgebildeten Wirtschaftsjuristen die Erlaubnis erhalten, selbständig und ohne Berufshaftpflichtversicherung Rechtsberatung anzubieten. Allerdings dürfen die Absolventen dieser noch verhältnismäßig neuen Studiengänge weiterhin nicht vor Gericht auftreten.
Überprüfung
"Das Rechtsberatungsgesetz entspricht in weiten Bereichen nicht mehr den tatsächlich gegebenen Verhältnissen in unserer Gesellschaft", sagte Alfred Hartenbach (SPD), Parlamentarischer Staatssekretär im Bundesjustizministerium, jetzt auf einer Tagung der Rechtsanwaltskammer Frankfurt. Statt einer Minimalreform müsse es inhaltlich einer kompletten Überprüfung unterzogen und umbenannt werden.
Die Reform solle dem Gesetz außerdem den "Charakter eines Nazi-Gesetzes nehmen" und es auf den "Stand der Gesetzgebungstechnik" bringen. Da mittlerweile alle Bereiche des Lebens vom Recht durchdrungen seien, müsse der Anwendungsbereich auf Dienstleistungen begrenzt werden, bei denen "tatsächlich eine umfassende Überprüfung rechtlicher Sachverhalte erfolgt". Hartenbach unterstrich zwar, daß seine Ausführungen nur "Überlegungen und Thesen" darstellten. Die Arbeit an dem Gesetzesentwurf sei noch nicht abgeschlossen. Der Staatssekretär machte aber deutlich, welchen Rahmen die Reform nach seiner Auffassung haben sollte.
"Schonraum"
Der SPD-Politiker wies darauf hin, daß die Regelungen dem Europarecht entsprechen müßten. So plane Brüssel drei neue Richtlinien, um die Niederlassungs-, Dienstleistungs- und Wettbewerbsfreiheit für Freiberufler durchzusetzen. Ohne jede Regulierung werde es zwar auch künftig nicht gehen, unterstrich Hartenbach. Doch sei ein Schutz des Verbrauchers vor Gefahren unqualifizierter Beratung auch durch Information möglich. Dieses Instrument baue auf den "mündigen Bürger" und diene dessen Selbstbestimmung. Dieser verstehe nicht, wenn ihm "Beratungsangebote nur mit dem Hinweis verschlossen bleiben sollen, der fürsorgliche Gesetzgeber wisse besser, was gut für den einzelnen ist".
Bundesverfassungsrichterin Renate Jaeger sagte auf derselben Veranstaltung, durch das Rechtsberatungsgesetz sei ein "Schonraum" entstanden, der kaum im bisherigen Umfang zu rechtfertigen sei. In ihrem Herzen wüßten viele Anwälte, daß ein Teil ihrer berufsrechtlichen Regeln keiner strengen Prüfung durch Verfassungs- und Europarecht standhalte.
"Althergebrachte" Regeln
Auch darauf dürfte deren "Erschrecken" über den Vorstoß von EU-Wettbewerbskommissar Mario Monti gegen ihre Gebühren- und Standesregeln beruhen. Jaeger, die selbst an zahlreichen Urteilen, etwa gegen Werbebeschränkungen der Anwaltszunft, maßgeblich mitgewirkt hat, warnte die Satzungsversammlung vor einer Abschottung des Berufsstands durch "althergebrachte" Regeln. Zulässig seien nur Einschränkungen, die dem "Allgemeininteresse" dienten.
Das Anwaltsparlament müsse deutlich machen, daß dadurch etwa die Qualität der Beratung gewährleistet werden solle. Angesichts der "Informationsasymmetrie" auf dem Beratungsmarkt dürfe der Verbraucher geschützt werden. Wenn Anwälte allerdings beim Telefonieren im Großraumwaggon der Bahn oder in Pressemitteilungen Namen von Mandanten nennten, verliere die Freiberuflichkeit an Existenzberechtigung.
| Name | Kurs | Prozent |
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| FAZ-INDEX | 1.376,76 | −0,07% |
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| EUR/USD | 1,2527 | −0,11% |
| Rohöl Brent Crude | 106,90 $ | −0,34% |
| Gold | 1.574,60 $ | +0,32% |
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