26.04.2005 · Demnächst müssen Anwälte den Gürtel wohl etwas enger schnallen: Der Präsident des Deutschen Anwaltvereins, Hartmut Kilger, über Honorare, Produkte und Billigketten.
Bis zum 1. Juli kommenden Jahres müssen Rechtsanwälte gelernt haben, über Preise zu reden. Das wird Hartmut Kilger, Präsident des Deutschen Anwaltvereins (DAV), in der kommenden Woche auf dem 56. Deutschen Anwaltstag in Dresden seinen Berufskollegen klarzumachen versuchen. Denn dann fallen die Gesetzesvorgaben für außergerichtliche Rechtsberatung weg; die Vergütung muß frei ausgehandelt werden.
„Bisher sprechen Anwälte mit ihren Mandanten zuwenig über Geld“, sagt Kilger. „Das wird ein schwerer Weg.“ Denn in seinem Berufsstand habe es fast als unanständig gegolten, überhaupt ein Entgelt zu verlangen. „Daher kommt das Wort Honorar, das der Duden als Ehrensold übersetzt.“
Kostendeckende Preise
Mit dem bequemen Abrechnen nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG), das im vergangenen Jahr die Bundesrechtsanwaltsgebührenordnung abgelöst hat, ist es also - außer bei gerichtlichen Streitigkeiten - bald vorbei. Die Europäische Kommission hat mit ihrem Druck zusätzlich dafür gesorgt, daß die Anwälte dann stärker dem Wettbewerb ausgesetzt sind. Kilgers Prognose lautet: „Es besteht die Gefahr, daß kostendeckende Preise schwerer durchzusetzen sind.“
Nach Einschätzung des Anwaltspräsidenten bildet sich in der Rechtsberatung bereits ein unteres Preissegment heraus. Advokatenketten in der Rechtsform einer Kapitalgesellschaft bieten Paragraphentips in Kaufhausfilialen an; an der Wand hängt dort - wie beim Friseur - eine Preistafel. Und „Telekanzleien“ verschicken ihren Rechtsrat per E-Mail an Bürger mit juristischen Sorgen. „Erstberatungen“ gibt es mitunter schon für 15 Euro. „Das bisherige Gebührenrecht fußt auf einer Mischkalkulation. An manchen Mandanten verdienen wir viel“, räumt Kilger ein - „an manchen, insbesondere bei kleinen Fällen, aber auch zuwenig.“
Schwierig einzuschätzen
Künftig werden sich die Preise stärker am Wettbewerbsgeschehen orientieren. „Der Kunde wird lernen müssen zu unterscheiden“, sagt er: „Wenn er billig einen schnellen Rechtsrat erhält, bekommt er eben keinen Mercedes.“ Die Fehlerquote sei dann höher als bei einer gründlichen Bearbeitung verwickelter Rechtsfragen. „Der Markt muß auf beiden Seiten transparent werden.“
Allerdings bleibe es für einen Mandanten schwierig, die Qualität der Arbeit seines Anwalts einzuschätzen - wie für einen Patienten beim Zahnarzt. „Wir verkaufen nun einmal keine Dienstleistung, die so leicht zu beurteilen ist wie die Brötchen beim Bäcker.“ Anwälte müßten daher das Vertrauen in ihr Beratungssystem stärken, damit beim Kunden nicht das Gefühl aufkomme: „Der macht nur viel Wind, damit er viel Geld verdient.“
Weniger Gehalt
Mit den Mitteln der Berufsaufsicht gegen neue Angebote vorzugehen, hält Kilger für falsch - sofern die Anbieter Unabhängigkeit, Verschwiegenheit und Freiheit von widerstreitenden Interessen gewährleisteten. Für die Geschäftschancen der Billigketten in Supermärkten sei er nicht „übermäßig optimistisch“, sagt Kilger. Einen Bedarf für Menschen mit Rechtsproblemen, die sich - ohne einen Anwalt sehen zu wollen - über das Internet Auskünfte besorgten, gebe es dagegen sicher. „Man wird halt sehr genau unterscheiden müssen, welches Produkt der Kunde jeweils haben will.“
Noch nicht beigelegt ist der Streit mit den Rechtsschutzversicherern, von denen einige versuchen, mit Anwälten niedrigere Gebühren zu verabreden, als das RVG sie vorsieht. „Wir sind mit einigen Gesellschaften im Gespräch“, sagt Kilger nur vorsichtig. Andere versuchen, die sogenannte Mittelgebühr zu drücken, weil es sich angeblich nur um leichte Fälle handele. Der DAV sammelt auf seiner Website bereits erste Gerichtsurteile zu solchen Streitigkeiten. Angesichts weiter wachsender Anwaltszahlen sieht der Verbandschef das Einkommen seiner Zunft jedenfalls schrumpfen. „Selbst einige gutsituierte Kollegen müssen plötzlich ihre Büros schließen“, hat Kilger beobachtet.
Masse statt Klasse
Rund 133.000 freiberufliche Robenträger zählt die Statistik mittlerweile. „Wohl jeder zweite von den etwa siebeneinhalbtausend Berufsträgern, die jedes Jahr neu dazukommen, kann nur von einem nebenher ausgeübten Zweitberuf leben.“ Ob Briefbote, Taxifahrer oder Lagerarbeiter - der Cheflobbyist hat in seiner Branche schon alles erlebt. „Wir haben ein Massenproblem“, sagt Kilger und verficht eine Drosselung des Zuwachses.
Sein Rezept: Anwalt soll nur noch werden dürfen, wer einen Ausbildungsplatz dafür in einer Kanzlei findet. Dann reguliere sich der Markt von selbst. „Was bei Steuerberatern schon immer zulässig war, kann bei uns nicht verfassungswidrig sein“, wischt er Zweifel beiseite. Bislang muß der Staat noch jeden Absolventen des Staatsexamens durchs Referendariat schleusen, der zur Anwaltsgilde stoßen will. Für sein Reformmodell sieht der Präsident viele Unterstützer unter Justizministern und Rechtspolitikern. „Schließlich muß auch Rechtsanwalt drin sein, wo Anwalt draufsteht.“
Weitere Veränderungen
Um so dringender erwartet Kilger Änderungen durch den von der EU verordneten „Bologna-Prozeß“: Auch das Jurastudium teilt sich wohl dereinst in die Abschlüsse Bachelor und Master. „Wir haben in Deutschland noch keine Kultur des Halbjuristen“, bedauert Kilger - obwohl zunehmend auch an Fachhochschulen ausgebildete Wirtschaftsjuristen auf den Markt strömen. In den angelsächsischen Ländern seien solche „Paralegals“ ohne Anwaltszulassung gar kein Problem.
Sorge bereitet Kilger die Spaltung der Anwaltschaft in wenige Großsozietäten, die sich in der Satzungsversammlung (dem Anwaltsparlament) unterrepräsentiert fühlen, und dem großen Rest. Einen mit Kontrollen und Strafen unterstützten Zwang zur Fortbildung lehnt er freilich ab. Besser wären nach seiner Ansicht „Anreizmodelle“; in Frankreich etwa stiegen die Prämien der Berufshaftpflichtversicherung, wenn ein Advokat nicht regelmäßig Auffrischungskurse besuche. Die Spezialisierung auf verschiedene Fachanwaltschaften werde voranschreiten, sagt Kilger voraus. Der nächste Titel, der neu dazukommt, könnte der für „Gesellschaftsrecht“ sein.
Zu den Plänen der Bundesländer für eine Justizreform äußert Kilger sich ablehnend, denn der Bürger brauche auch weiterhin zwei Gerichtsinstanzen, die für die Aufklärung eines Sachverhalts zuständig seien. „Jede Wahlperiode wird im Schluckauf-Verfahren wieder eine Horrorliste mit Sparvorschlägen präsentiert.“ Besonders aktiv zeigt Kilger sich bei der Abwehr einiger Vorschläge im geplanten Rechtsdienstleistungsgesetz, die das Anwaltsmonopol weiter lockern sollen. „Wenn Autowerkstätten, Banken oder Architekten nebenher ihren Kunden Rechtsrat erteilen dürfen, haben die immer versteckte Hintergedanken dabei.“
| Name | Kurs | Prozent |
|---|---|---|
| DAX | 6.692,96 | −1,41% |
| FAZ-INDEX | 1.495,13 | −1,32% |
| TecDAX | 769,89 | −0,43% |
| MDAX | 10.249,10 | −1,04% |
| SDAX | 4.985,13 | −0,71% |
| REX | 421,06 | −0,02% |
| Eurostoxx 50 | 2.480,76 | −1,65% |
| F.A.Z. EURO INDEX | 80,01 | −1,60% |
| Dow Jones | 12.801,20 | −0,69% |
| Nasdaq 100 | 2.547,32 | −0,65% |
| S&P500 | 1.342,64 | −0,69% |
| Nikkei225 | 8.947,17 | −0,61% |
| EUR/USD | 1,3195 | −0,67% |
| Rohöl Brent Crude | 117,61 $ | −0,91% |
| Gold | 1.711,50 $ | −2,09% |
| Bund Future | 138,62 € | +1,01% |