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Reaktionen Bundesländer begrüßen Karlsruher Urteil

19.10.2006 ·  Die Ministerpräsidenten aus NRW, Hessen und Niedersachsen begrüßen die Entscheidung, daß Berlin keine Finanzhilfen von Bund und Ländern erhält. Sie wollen nicht, daß sich Länder, die in Schwierigkeiten sind, auf Kosten anderer Länder sanieren.

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Mehrere deutsche Bundesländer haben das ablehnende Urteil des Bundesverfassungs-gerichtes über die Sanierungshilfen für Berlin begrüßt. Nordrhein-Westfalens Ministerpräsident Jürgen Rüttgers (CDU) bezeichnete die Entscheidung der Richter als weise. Auch der hessische Ministerpräsident Roland Koch hat das Urteil begrüßt. Länder mit kritischer Haushaltslage müßten aus eigener Kraft alles unternehmen, um ihre Finanzen in Ordnung zu bringen, sagte Koch am Donnerstag in Wiesbaden. Niedersachsens Ministerpräsident Christian Wulff bezeichnete das Urteil als „richtungsweisend“.

Die Karlsruher Richter hatten entschieden, daß der Bund und die Länder dem mit 60 Milliarden Euro verschuldeten Berlin keine Finanznothilfe leisten müssen. Die Hauptstadt hatte sich von ihrer Klage vor dem Verfassungsgericht eine erhebliche Entlastung erhofft.

Rüttgers: „Das geht so nicht“

Koch verwies darauf, daß Hessen in den vergangenen sechs Jahren 8,6 Milliarden Euro neue Schulden habe aufnehmen müssen. Im gleichen Zeitraum habe das Land 14,8 Milliarden Euro in den Länderfinanzausgleich eingezahlt: „Ohne den Länderfinanzausgleich hätten wir Überschüsse erwirtschaftet.“ Hessen habe es nicht an Solidarität mit anderen Ländern fehlen lassen: „Umso mehr müssen wir Wert darauf legen, daß mit finanzpolitischen Steuerungselementen vernünftig umgegangen wird.“

Ähnlich äußerte sich Rüttgers: „Wir brauchen eine andere Lösung, als daß ein Land, das in Schwierigkeiten ist, versucht, sich auf Kosten des Bundes oder der anderen Länder zu sanieren“, sagte er am Donnerstag im Sender N24. „Das geht so nicht angesichts der Situation.“ Nordrhein-Westfalen werde sich auf der
Ministerpräsidentenkonferenz in Bad Pyrmont dafür einsetzen, „daß wir eine Schuldenbremse bekommen“. Die Regeln, nach denen die Länder Schulden aufnehmen, müßten neu gefaßt werden. „Die alten Vorstellungen, daß man einfach Schulden aufnimmt, um die Konjunktur anzukurbeln oder alte Substanzen, alte Strukturen zu erhalten, haben sich als falsch erwiesen.“

Niedersachsens Ministerpräsident Wulff sagte: „Wir sind erleichtert, dass das Bundesverfassungsgericht uns
entsprochen hat“. Es bedürfe zwar der Solidarität unter den Ländern, dabei dürfe sich aber kein Land mehr leisten als andere. „Der Berliner Senat wird seine Konsolidierungsanstrengungen deutlich erhöhen müssen“, verlangte er. Der Ministerpräsident erneuerte zugleich seine Forderung nach einem nationalen Entschuldungspakt, durch den Bundesländer gemeinsam ihre Schulden auf Null zurückführen sollten.

Wowereit enttäuscht über das Urteil

Berlins Regierender Bürgermeister Klaus Wowereit (SPD) ist hingegen enttäuscht vom Urteil des Bundesverfassungsgerichts. „Jetzt müssen wir den Schuldenberg allein bewältigen“, sagte Wowereit am Donnerstag nach der Verkündung der Entscheidung in Karlsruhe. Das Urteil sei jedoch „nicht zu kritisieren“.

„Ich war nicht so naiv zu glauben, daß ich heute mit einem Koffer voller Geld nach Hause fahren würde und die Probleme Berlins gelöst wären“, betonte Wowereit. Die gute Nachricht sei: „Das Bundesverfassungsgericht schätzt offensichtlich die Haushaltslage Berlins viel besser ein als wir selber“. Es habe der Stadt bescheinigt, daß es ihr „gar nicht so schlecht“ gehe. Aus Sicht des Berliner Regierungschefs wird es jetzt für jedes Land „ganz schwer“, das Instrument einer extremen Haushaltsnotlage geltend zu machen.

Berlin gibt zuviel Geld aus

Dem einstimmigen Urteil des Bundesverfassungsgerichts zufolge gibt die Hauptstadt zuviel Geld aus, habe Einsparpotenziale „in erheblichem Umfang“ noch nicht ausgeschöpft und könne zudem den landeseigenen Wohnungsbestand im Wert von über fünf Milliarden Euro verkaufen.

Nach den Worten des Gerichts-Vizepräsidenten Winfried Hassemer befindet sich Berlin zwar in einer angespannten Haushaltslage, die es aber „mit großer Wahrscheinlichkeit“ aus eigener Kraft überwinden könne. Bundesstaatliche Hilfen zur Sanierung eines Landes seien nur in seltenen Ausnahmefällen möglich, wenn eine Existenzbedrohung des Landes nicht mit anderen Mitteln abzuwehren sei.

Probleme vor allem im Ausgabenbereich

Die Haushaltsprobleme Berlins liegen nach Überzeugung des Zweiten Senats nicht bei den Einnahmen, sondern bei den Ausgaben. Konsolidierungsbemühungen der letzten zehn Jahre hätten trotz guter bis überdurchschnittlicher Einnahmen bisher nicht dazu geführt, die hohen Ausgaben zu reduzieren. Schon deshalb seien noch nicht ausgeschöpfte Einsparpotentiale zu vermuten. Zudem zeige der Vergleich mit dem Stadtstaat Hamburg, daß Berlin vor allem für Hochschulen, Wissenschaft und Kultur deutlich mehr ausgebe als die Hansestadt. Auch Einnahmeverbesserungen seien möglich.

Die Richter forderten überdies Bund und Länder dringend auf, in der anstehenden zweiten Stufe der Föderalismusreform „Lösungskonzepte zur Vorbeugung von Haushaltskrisen und deren Bewältigung“ zu schaffen, wie dies etwa in einem gemeinsamen Entschließungsantrag der Fraktionen von Union und SPD vorgeschlagen wird. Im bisherigen System des Länderfinanzausgleichs transferieren fünf Geberländer insgesamt rund 6,9 Milliarden Euro an elf Nehmerländer.

Das Bundesfinanzministerium (BMF) mißt dem Urteil „erhebliche Präzedenzwirkung“ zu. „Insbesondere für die anhängigen Parallelverfahren Bremen und Saarland dürfte das Urteil - vorbehaltlich einer vertieften Auswertung der Urteilsgründe - die Auffassung der Bundesregierung stützen, daß diese Länder keinen Anspruch gegen die bundesstaatliche Gemeinschaft auf weitere Sanierungshilfen haben“, erklärte BMF-
Staatssekretärin Barbara Hendricks nach der Urteilsverkündung.

Normenkontrollantrag gestellt

Der Regierende Bürgermeister von Berlin, Klaus Wowereit (SPD), hatte vor dem Bundesverfassungsgericht die „Solidarität des Bundes“ eingefordert und einen Normenkontrollantrag zur Erlangung zusätzlicher Finanzhilfen gestellt. Berlin hält das Finanzausgleichsgesetz von 1993, das Bremen und dem Saarland „Sonder-Ergänzungszuweisungen“ zugesichert hatte, und das Solidarpaktfortführungsgesetz von 2005 insoweit für unvereinbar mit dem Grundgesetz, als keine Finanzhilfen für Berlin vorgesehen sind.

Die Verfassung ermächtigt den Bund, leistungsschwachen Ländern ergänzende Zuweisungen zur Deckung ihres Finanzbedarfs zu gewähren. Nach dem Maßstäbegesetz ist das im Fall einer „extremen Haushaltsnotlage“ möglich. In dieser Lage sieht sich Berlin seit 2002. Das Land ist mit 60 Milliarden Euro verschuldet, hat aber nur ein Etatvolumen von etwa 20 Milliarden Euro. Es gehört mit Bremen, dem Saarland, Niedersachsen, Schleswig-Holstein und Nordrhein-Westfalen zu den Ländern, die derzeit keinen verfassungsgemäßen Haushalt aufstellen können.

Quelle: FAZ.NET mit Material von DPA, AFP und F.A.Z.
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