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Mittwoch, 19. Juni 2013
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Rapper versus Handwerksmeister Ryan Leslie muss Zinsen für verweigerten Finderlohn zahlen

 ·  Weil er den versprochenen Finderlohn für seinen gestohlenen Laptop nicht zahlen wollte, wurde Rapper Ryan Leslie bereits von Rechts wegen zur Ordnung gerufen. Nun hat ein amerikanisches Gericht entschieden, dass der Musiker zusätzlich noch 180.000 Dollar Zinsen an den deutschen Finder zahlen muss.

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Der amerikanische Rap-Musiker Ryan Leslie muss neben einer Million Dollar Finderlohn für seinen Computer nun auch noch rund 180000 Dollar Zinsen an den deutschen Handwerksmeister Armin Augstein zahlen. Das hat ein Bundesrichter am Freitag in New York entschieden. Die Zinsen von 9 Prozent pro Jahr für die nicht gezahlte Belohnung wurden für die Zeit vom Fund des Computers bis zum kürzlich ergangenen Urteil gegen Leslie fällig.

Ein Geschworenengericht  hatte Leslie Ende November einstimmig zur Zahlung von einer Million Dollar an Augstein verurteilt. Leslie hatte die Summe dem Finder seines im Oktober 2010 nach einem Konzert in Köln gestohlenen Apple-Laptops in Aussicht gestellt. Augstein hatte die Tasche mit Leslies Computer, einer Festplatte, Reisepass und Kreditkarte einen Monat später bei einem Spaziergang in der Nähe seines Wohnorts im rheinischen Pulheim gefunden und bei der örtlichen Polizei abgegeben. Da sich Leslie fortan weigerte, Augstein auszuzahlen, hatte der Pulheimer ihn vor einem Jahr vor einem New Yorker Bundesgericht verklagt.

Am Ende steht wohl ein Vergleich

Leslies Anwälte haben inzwischen Berufung gegen das Urteil angemeldet. Die Fakten des Streitfalls werden bei einem Berufungsverfahren allerdings nicht neu untersucht. Es geht einzig um mögliche Verfahrensfehler, etwa bei der Auswahl der Geschworenen vor der Gerichtsverhandlung. Der Musiker („Maybachs & Diamonds“) wollte den Finderlohn nach eigenen Angaben nicht zahlen, weil er nach Rückgabe des Computers nicht mehr auf unveröffentlichte Kompositionen zugreifen konnte, die sich auf der externen Festplatte befunden hätten. „Die Million war für die Rückgabe des geistigen Eigentums gedacht“, hatte Leslie im Zeugenstand argumentiert.
Leslie hat den Finderlohn trotz des Urteils immer noch nicht überwiesen und für den Fall einer Berufung bisher auch keine Sicherheiten gestellt. „Wir werden aber wahrscheinlich eine Kaution hinterlegen“, sagte Leslies Anwalt David DeStefano der Frankfurter Allgemeinen Zeitung.

Augsteins Anwälte drängen unterdessen mit rechtlichen Mitteln auf eine Zahlung. „Wir haben bereits Vollstreckungsmaßnahmen eingeleitet und werden das aggressiv verfolgen“, sagte Steven Thal von der New Yorker Kanzlei Phillips Nizer. Um das Urteil zu vollstrecken, können unter anderem Vermögenswerte gepfändet oder Konten eingefroren werden.

Angesichts eines potentiell langwierigen und mühseligen Berufungsverfahrens sind Augstein und seine Anwälte aber offenbar bereit, den Rechtsstreit für eine niedrigere Summe beizulegen. „Wir sind offen für vernünftige Gespräche“, sagte Thal. Es hat nach Angaben der Anwälte bereits eine Konversation über einen möglichen außergerichtlichen Vergleich gegeben. Allerdings seien die Vorstellungen der beiden Parteien noch weit voneinander entfernt gewesen.

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Jahrgang 1965, Finanzmarktkorrespondent in New York.

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