Die neuesten Entwicklungen im Schadensersatzprozess des verstorbenen Medienunternehmers Leo Kirch gegen die Deutsche Bank haben zu Konsequenzen geführt. Die Bankrechtskanzlei Sernetz Schäfer, die zusammen mit den Sozietäten Hengeler Mueller und Gleiss Lutz das Geldinstitut beriet, hat ihr Mandat niedergelegt. Gründe dafür werden in dem Fax an das Oberlandesgericht (OLG) München, das dieser Zeitung vorliegt, nicht genannt.
Die Kanzlei mit Niederlassungen in München, Düsseldorf und Frankfurt hatte maßgeblich den Befangenheitsantrag der Bank gegen die Richter betrieben, den das OLG am Donnerstag mit drastischen Formulierungen ablehnte (F.A.Z. vom 2.März). Ihr Schreiben ging allerdings bereits am Montag bei der Justiz ein. Eine Rolle könnte zudem die Gefahr von Interessenkonflikten gespielt haben. Denn Sernetz Schäfer vertrat - ebenso wie weiterhin Hengeler Mueller und Gleiss Lutz - sowohl das Geldinstitut wie auch dessen früheren Vorstands- und Aufsichtsratsvorsitzenden Rolf-Ernst Breuer. Mittlerweile zeichnet sich aber ab, dass Vorstand und Aufsichtsrat nicht umhinkommen werden, Breuer am Ende des Rechtsstreits in Regress zu nehmen. Sonst drohen ihnen selbst Schadensersatzklagen von Aktionären und Strafverfahren wegen Untreue.
Rechtsanwälte dürfen jedoch nicht gleichzeitig Mandanten mit widerstreitenden Interessen vertreten. Sonst machen sie sich wegen „Parteiverrats“ strafbar und verstoßen gegen das Berufsrecht. Dass auch das OLG hierin ein erhebliches Problem sieht, zeigt eine Verfügung vom November, die dieser Zeitung ebenfalls vorliegt. „Im Hinblick auf einen denkbaren Regressanspruch liegen widerstreitende Interessen objektiv auf der Hand“, heißt es darin. Daher bestünden Bedenken, dass Bank und Breuer sich weiterhin von denselben Anwälten vertreten lassen. Vor zwei Jahren hatte das OLG solche Einwände zwar noch abgewiesen; damals ging es aber noch um den vorgelagerten „Feststellungsprozess“.
Gegen Hengeler Mueller wurde deshalb dem Vernehmen nach aus dem Kirch-Lager Strafanzeige erstattet. Die Staatsanwaltschaft konnte den Eingang allerdings nicht bestätigen. Das OLG will nun am 18.April die mündliche Verhandlung wiederaufnehmen, die wegen des Befangenheitsantrags seit November ausgesetzt worden war.