22.01.2005 · Die Deutsche Bank muß die Gehälter sämtlicher Mitglieder des „Group Executive Committee“ offenlegen. Das hat das Landgericht Frankfurt in einem von Leo Kirchs Ehefrau Ruth angestrengten Verfahren entschieden.
Die Deutsche Bank muß die Gehälter sämtlicher Mitglieder des „Group Executive Committee“ offenlegen. Das hat das Landgericht Frankfurt in einem von Leo Kirchs Ehefrau Ruth angestrengten Verfahren entschieden.
Die Bank soll laut Urteil, das der Frankfurter Allgemeinen Sonntagszeitung vorliegt, auch Auskunft geben über den Aktienbesitz der elf Mitglieder des „Group Executive Committee“. In dem Gremium sind neben den Mitgliedern des Konzernvorstands um Vorstandssprecher Josef Ackermann auch die Top-Führungskräfte aus den Konzernbereichen vertreten. Zudem ist der Konzern verpflichtet, die Frage zu beantworten, ob es stimme, „daß 200 Mitarbeiter mehr verdienen als Herr Dr. Josef Ackermann“. Der Deutschen Bank liegt das Urteil vom 18. Januar nach Aussage eines Sprechers noch nicht vor.
Der Medienunternehmer Kirch hat die Deutsche Bank mit einer Prozeßlawine überzogen, weil er seine Insolvenz auf ein Fernsehinterview ihres Aufsichtsratsvorsitzenden Rolf-Ernst Breuer zurückführt. Zudem klagt er auf Schadensersatz mindestens in dreistelliger Millionenhöhe. Das Oberlandesgericht München hat ihm im Streit mit Breuer recht gegeben, allerdings wird das Urteil noch vom Bundesgerichtshof überprüft.
| Name | Kurs | Prozent |
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| FAZ-INDEX | 1.394,15 | +1,26% |
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| EUR/USD | 1,2465 | −0,19% |
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