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Prozeß Kein Schmerzensgeld für Djerba-Opfer vom Reiseveranstalter?

 ·  Wohl kein Schmerzensgeld vom Reiseveranstalter für den Jungen, der beim Anschlag auf Djerba schwer verletzt wurde. Im Berufungsprozeß tendiert das Gericht zu einer Abweisung der Klage gegen 1-2-Fly.

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Im Schmerzensgeldprozeß gegen den Reiseveranstalter 1-2-Fly wegen des Anschlags auf der tunesischen Ferieninsel Djerba sieht das Oberlandesgericht Celle bislang kein Verschulden der TUI-Tochter. „Der Senat hält es eher für unwahrscheinlich, daß für die Beklagte eine Notwendigkeit oder ein Anlaß zu einer Warnung vor terroristischen Anschlägen bestanden hätte“, sagte der Vorsitzende Richter Norbert Cech am Dienstag.

Damit sinken die Chancen des Klägers, eines sechsjährigen Jungen, der bei dem Anschlag auf die Synagoge „La Ghriba“ 2002 schwerste Verbrennungen erlitten hatte. Die Klägerseite fordert Schmerzensgeld in Höhe von 100.000 Euro und eine monatliche Rente von 800 Euro. In erster Instanz hatte das Landgericht Hannover die Klage im Oktober 2004 in vollem Umfang abgewiesen und eine Hinweispflicht des Reiseveranstalters verneint. Eine Entscheidung will das OLG am 22. September verkünden.

Keine Hinweise auf mögliche Gefahren

Der Klägerseite hatte behauptet, die Synagoge sei aus Sicherheitsgründen geschlossen gewesen und der Reiseveranstalter hätte deshalb von einer möglichen Terrorgefahr wissen müssen. Dagegen hatte der Reiseveranstalter erklärt, es habe keine besonderen Vorkommnisse gegeben. Ein ehemaliger Reiseleiter von 1-2-Fly sagte, er habe keine Hinweise auf mögliche Gefahren gehabt. Die Synagoge „La Ghriba“ sei zwar eine Woche vor dem Anschlag geschlossen gewesen. Grund sei aber das jüdische Pessach-Fest gewesen. Besondere Sicherheitsvorkehrungen habe es nicht gegeben.

Ein Urlauber bestätigte die Schließung der Synagoge. Man sei damals davon ausgegangen, daß dies mit anti-israelischen Protesten zu tun gehabt habe. Während der Reise auf dem Festland habe sein Kleinbus mehrfach wegen Demonstrationen die Route ändern müssen, sagte der Zeuge. Ein Demonstrant habe mit einem Knüppel gegen die Scheibe des Busses geschlagen. Der Rechtsanwalt des Klägers, Burghardt Lau, sagte, daß die Ereignisse in Tunesien für den Reiseveranstalter genug Anlaß für eine Warnung der Urlauber hätten sein müssen. „Alles lief auf eine zunehmende Gewaltbereitschaft gegen Touristen hinaus“, sagte Lau. Er warf der TUI fehlende Vorsorge und erhebliche Versäumnisse vor, TUI-Anwalt Andreas Kohlrautz widersprach diesen Vorwürfen. Von gewalttätigen Demonstrationen auf dem Festland könne man keinesfalls auf einen bevorstehenden Terroranschlag schließen. Bei dem Anschlag waren 22 Menschen getötet worden, darunter 14 deutsche Urlauber und einer der Attentäter.

Quelle: FAZ.NET mit Material von Reuters
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