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Projekt „Stuttgart 21“ Neuer Bahnhof - oder Schadensersatz

 ·  Die Landesregierung stellt „Stuttgart 21“ zur Abstimmung. Die Bahn sieht nur die Wahl: moderner Bahnhof oder hoher Schadensersatz. Einen „Plan B“ gibt es nicht.

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Die Bewohner von Baden-Württemberg können am Sonntag über die Zukunft des umstrittenen Bahnhofsprojekts „Stuttgart 21“ entscheiden. Einen Eilantrag gegen die Volksabstimmung hat das Bundesverfassungsgericht am Mittwoch abgewiesen. Das Gericht sei für den geltend gemachten Verstoß gegen Vorschriften der baden-württembergischen Landesverfassung nicht zuständig (Az. 2 BvR 2333/11).

Nun ist der Weg frei für den ersten Volksentscheid seit 40 Jahren. Darin werden gut 7,6 Millionen Bürger darüber befinden, ob das Land aus den Verträgen, die 2009 mit der Deutschen Bahn, der Stadt und der Region über den Bau des Tiefbahnhofs sowie der Neubaustrecke Wendlingen-Ulm vereinbart wurden, aussteigen soll. Die Erfolgsaussichten der Projektgegner gelten als relativ gering: Nach der Landesverfassung muss das zur Abstimmung stehende Ausstiegsgesetz nicht nur eine Mehrheit bekommen, sondern mindestens ein Drittel der Wahlberechtigten muss sich an der Wahl beteiligen.

Sollte dieses Quorum nicht erreicht werden, will die Landesregierung entgegen der Zusagen der Grünen im Wahlkampf an dem Vorhaben festhalten. „Wenn das Quorum nicht erreicht wird, ist das Ausstiegsgesetz gescheitert. Die Bahn hat Baurecht, und dann wird sie weiterbauen, und wir werden das durchsetzen“ sagte Ministerpräsident Winfried Kretschmann (Grüne) am Mittwoch im Landtag. Nach Umfragen sind derzeit die Projektbefürworter in der Mehrheit.

Bahnchef Rüdiger Grube sieht in der Volksabstimmung eine Chance für das Projekt. „Das gibt uns die Chance, einen Schlussstrich unter den Streit zu ziehen“, sagte er am Mittwoch in Berlin. Das sei auch die Chance, eine Diskussion zu beenden, die dem Standort Deutschland schade. Grube verteidigte das Projekt als „verkehrspolitisch, ökonomisch und ökologisch sinnvoll“; es sei von „Nutzen für alle Menschen“. Die Deutsche Bahn habe Landräten und Bürgermeistern deshalb eine Liste von Vorteilen für ihre Region in die Hand gegeben. „Man muss nicht nach Bratislava fahren“, sagte Grube unter Anspielung darauf, dass die Neubaustrecke Teil der Schienenmagistrale Paris-Bratislava ist.

Grube sagte weiter, die Landesregierung stehe vor der Wahl, für 930 Millionen Euro einen modernen Bahnknoten zu bekommen - oder Schadensersatzklagen im Umfang von „mehr als 1,5 Milliarden Euro“. Die Bahn habe ihren Schaden in der Schlichtung auf 1,5 Milliarden Euro beziffert. Hinzu kämen die Schäden, die Stadt und Flughafen erlitten. Die Grünen hatten kürzlich ein Gutachten vorgelegt, nach dem sich der tatsächliche Schaden der Bahn nur auf rund 350 Millionen Euro belaufe, da sie etwa die an die Stadt verkauften Grundstücke zurückerhielte. Grube bestritt diese Zahl.

Mit einer Kostenexplosion bei „Stuttgart 21“ rechnet Grube im Gegensatz zu früheren Großvorhaben nicht. Es gebe keine Anzeichen dafür, dass der Kostenrahmen nicht ausreichend bemessen sei, sagte er. „Die Kosten sind von drei Wirtschaftsprüfern geprüft worden.“ Die Bahn kalkuliert derzeit mit knapp 4,1 Milliarden Euro für Bahnhof und Neubaustrecke. Die vertragliche Obergrenze ist auf 4,526 Milliarden Euro veranschlagt. Die Bahn sieht abzüglich heute erkennbarer Risiken dabei noch einen Puffer von 370 Millionen Euro. Bei den Vergabekosten liege man unter Plan, heißt es. Bis Jahresende soll möglichst die Hälfte aller Aufträge für das Projekt vergeben sein.

Grube wandte sich strikt gegen die Forderung des Landes, die Bahn solle die Einhaltung der Kostengrenze zusichern. „Es wird keinen Festpreis geben“, sagte der Bahnchef. „Wenn ich hier Zugeständnisse mache, fliegen mir alle anderen Baustellen um die Ohren“, sagte Grube. Insgesamt sei die Bahn in Deutschland an Vorhaben für 80 Milliarden Euro beteiligt. Sollte es doch zu Kostenüberschreitungen kommen, müssten sich die Vertragspartner gemäß der „ Sprechklausel“ an einen Tisch setzen und über die Aufteilung der Mehrkosten beraten. Die Bahn habe eine Verpflichtung weiterzubauen.

Dieser Verpflichtung will die Bahn auch nach der Volksabstimmung nachkommen, wenn das Land nicht aussteigt. Allerdings „erst nach dem 6. Januar kommenden Jahres“, wie Grube sagte. Er wolle bis dahin jede Eskalation vermeiden. Dann werde aber die Zeit knapp, weil zum 1. Juli alle vorbereitenden Arbeiten von der Verpflanzung der Bäume im Schlossgarten, dem Räumen des Gleisvorfelds bis zum Grundwassermanagement erledigt sein müssen. Eine Fertigstellung des Bahnhofs bis 2019 bezeichnete Grube als „extrem schwierig“. Zur aktuellen Planung gebe es keine Alternative: „Es gibt keinen Plan B.“

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Jahrgang 1963, Wirtschaftskorrespondentin in Berlin.

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