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Pro Pendlerpauschale wieder einführen!

25.03.2008 ·  Das Grundgesetz fordert die Besteuerung nach der steuerlichen Leistungsfähigkeit - Aufwendungen, die dem Erwerb dienen, sind demnach steuerfrei zu stellen. Zu diesen Aufwendungen zählen zum Beispiel Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte.

Von Karl Heinz Däke
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Die Forderung nach einer Wiedereinführung der Entfernungspauschale in Höhe von 30 Cent je Entfernungskilometer ist uneingeschränkt zu begrüßen. Das Grundgesetz fordert schließlich die Besteuerung nach der steuerlichen Leistungsfähigkeit - Aufwendungen, die dem Erwerb dienen, sind demnach steuerfrei zu stellen. Zu diesen Aufwendungen zählen zum Beispiel Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte. Das hat auch das höchste deutsche Steuergericht, der Bundesfinanzhof, zu einem vom Bund der Steuerzahler unterstützten Musterverfahren unmissverständlich klargestellt. Nun muss das Bundesverfassungsgericht abschließend urteilen.

Die Bundesregierung möchte bis zu diesem Urteil die Hände in den Schoß legen. Besser wäre es, die Pauschale so schnell wie möglich rückwirkend zum 1.1.2007 wieder einführen. Nur so kann sie die Verwirrung beenden. Ob die Höhe von 30 Cent je Entfernungskilometer angemessen ist, kann allerdings bezweifelt werden. Angesichts steigender Benzinpreise ist dies die absolute Untergrenze. Vollkommen abwegig ist eine Reduzierung des Betrags. Eine Pauschale von 25 oder gar 20 Cent würde jedoch unweigerlich wieder beim Bundesverfassungsgericht landen, denn so ein Betrag wäre alles andere als realitätsnah. Die steigenden Kosten für die Mobilität unterstreichen diese Einschätzung.

Grundsätzlich sollte die Finanzierung der Entfernungspauschale für den Staat überhaupt kein Problem sein. Schließlich wurde zum 1.1.2007 nicht nur die Entfernungspauschale abgeschafft, sondern auch die Mehrwertsteuer um knapp 20 Prozent erhöht. Damit sind auch Benzin und Diesel teurer geworden. Hinzu kamen weitere Steuererhöhungen, die dazu führen, dass der Staat in diesem Jahr 67,2 Milliarden Euro mehr einnimmt als 2006. Es wäre für den Staat ein Leichtes, mit diesen Mehreinnahmen die Wiedereinführung der Entfernungspauschale zu finanzieren. Alles andere ist Augenwischerei.

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