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Privatgläubiger verzichten Griechenland beschließt Gesetz zum Schuldenschnitt

23.02.2012 ·  Jetzt hat auch das griechische Parlament den Weg für den Schuldenschnitt geebnet. In den kommenden Tagen sollen weitere Gesetze verabschiedet werden. Dabei geht es um die Kürzung des Mindestlohnes um 22 Prozent und um 150.000 Entlassungen im staatlichen Bereich bis 2015.

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© dpa Griechenlands Finanzminister Evangelos Venizelos im Parlament

Das griechische Parlament hat am Donnerstag das Gesetz zum Forderungsverzicht der privaten Gläubiger verabschiedet. Der Finanzausschuss des Parlaments hatte am späten Mittwochabend dem Entwurf mit großer Mehrheit zugestimmt.

Das Gesetzt sieht vor, dass private Gläubiger zum Schuldenschnitt gezwungen werden können, wenn die Beteiligung am freiwilligen Forderungsverzicht zu gering ausfallen sollte. Griechenland kann nun nachträglich Umschuldungsklauseln einführen. Diese sehen vor, dass sich auch die unwilligen Gläubiger am Forderungsverzicht von 53,5 Prozent beteiligen müssen, wenn zum einen mindestens 50 Prozent der Gläubiger auf den Vorschlag der Regierung geantwortet und zum anderen zwei Drittel davon den Anleihetausch befürwortet haben.

An diesem Freitag will die Regierung den privaten Gläubigern das Angebot zum Schuldenschnitt vorlegen, mit dem die Banken, Versicherer, Fonds und auch Privatanleger auf Forderungen im Nennwert von 107 Milliarden Euro verzichten sollen.

Für die verbliebenen 93 Milliarden Euro erhalten die privaten Gläubiger 30 Milliarden Euro an kurzlaufenden Anleihen des Euro-Krisenfonds EFSF sowie über 63 Milliarden Euro neue griechische Anleihen. Diese haben eine Laufzeit von 30 Jahren und einen durchschnittlichen Zinskupon von 3,65 Prozent, der damit deutlich unter den aktuellen, am Markt gehandelten Risikoprämien Griechenlands liegt. Deshalb erhöht sich für Banken und Versicherer der Abschreibungsbedarf auf 74 Prozent.

Die Regierung suche nach einem Weg, die griechischen Kleinanleger für ihre Verluste aus dem Schuldenschnitt zu entschädigen, sagte Finanzminister Evangelos Venizelos im Parlament. Eine Lösung habe sie noch nicht gefunden. Am 8. März will die Regierung die Angebote der Banken und Geldinstitute zusammenstellen. Sollte die Summe des Forderungsverzichts unter 107 Milliarden Euro liegen, könnte die Zwangsklausel (CAC) in Kraft treten, mit der alle Halter von griechischen Staatsanleihen gezwungen werden, am Schuldenschnitt und an der Umwandlung der alten Anleihen in neue teilzunehmen. Diese werden nicht mehr griechischem Recht unterliegen, sondern englischem, sagte Finanzminister Venizelos. Da bislang 93 Prozent der umlaufenden Staatsanleihen nach griechischem Recht begeben wurden, konnten die Umschuldungsklauseln nachträglich per Parlamentsbeschluss eingeführt werden. Nach englischem Recht begebene Anleihen sind immer mit diesen Umschuldungsklauseln ausgestattet.

Bis Mitte kommender Woche will das Parlament weitere in diesem Jahr wirksame Sparmaßnahmen im Volumen von 3,2 Milliarden Euro beschließen und einen Nachtragshaushalt für 2012 verabschieden. Der Nachtragshaushalt sieht die Rezession realistischer als frühere Etatentwürfe. Er korrigiert den erwarteten Zuwachs der Einnahmen von 6,1 Prozent auf 2,8 Prozent nach unten. So setzt er einen Rückgang der indirekten Steuern um 6 Prozent gegenüber dem Wert von 2011 an. Die Sparmaßnahmen betreffen weitere Kürzungen der Gehälter und der Renten, Einsparungen im Gesundheitswesen sowie die Entlassung von 15 000 im öffentlichen Dienst Beschäftigten. Ein weiteres Gesetz soll die Unabhängigkeit der Statistikbehörde stärken.

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