12.06.2009 · Die privaten Krankenversicherungen sind mit ihren Beschwerden gegen zentrale Vorschriften der Gesundheitsreform gescheitert. Die Erfolgsaussichten waren von Anfang an gering. Aber dass die Richter dem Gesetzgeber in allen Punkten recht gaben, das hat die private Krankenversicherungswirtschaft kalt erwischt.
Von Andreas MihmSchon aus Gründen der Selbstachtung musste der Verband der privaten Krankenversicherer (PKV) das Verfassungsgericht anrufen, nachdem er so laut die Verfassungswidrigkeit der Gesundheitsreform angeprangert hatte. Dabei waren die Erfolgsaussichten der Klage von Anfang an gering. Immerhin hat das Verfassungsgericht in der Vergangenheit durchweg die Position des Gesetzgebers bestätigt und ihm bei Veränderungen der gesetzlichen Sozialversicherung einen großen Gestaltungsspielraum eingeräumt. In dieser Hinsicht ist sich das Gericht mit seiner jüngsten Entscheidung treu geblieben.
Aber dass die Richter in Karlsruhe dem Gesetzgeber in allen Punkten recht gaben, das hat die private Krankenversicherungswirtschaft kalt erwischt. Darüber tröstet sie nicht einmal der kleine Warnhinweis hinweg, den das Urteil enthält: Noch seien die aus dem neuen Basistarif erwachsenden Nachteile nicht so groß, dass sie das Geschäftsmodell der Privatversicherer gefährden würden. Das Parlament wäre nur dann zur Korrektur verpflichtet, "sollte sich diese vertretbare Prognose in Zukunft als Irrtum darstellen". Das kann dauern. Bis auf weiteres soll der Gesetzgeber das Geschehen beobachten.
Daraus eine Bestätigung des dualen Systems aus gesetzlicher und privater Versicherung abzuleiten, wie es nun der PKV-Verband tut, klingt nach lautem Pfeifen im dunklen Wald. Denn tatsächlich bestätigt wurde höchstrichterlich, dass der Gesetzgeber die kleinere der beiden Säulen, die privatwirtschaftliche mit ihren 8,4 Millionen Versicherten, zugunsten der größeren mit siebzig Millionen Versicherten schwächen darf. Er darf einerseits den Übertritt aus der gesetzlichen Versicherung durch neue Wartefristen erschweren, andererseits die Leistungspflichten der privaten ausweiten, zum Beispiel durch das Verbot einer obligatorischen Überprüfung von Vorerkrankungen. Solche Gelegenheiten wird der Gesetzgeber auch künftig wahrnehmen, wenn die politischen Mehrheiten danach sind. Dabei wissen die Privatversicherer schon heute nicht, wie sie dem hohen Kostendruck ohne ständig steigende Prämienforderungen begegnen sollen. Kein Wunder, dass die großen Versicherungsunternehmen jetzt darüber nachdenken, ob das Angebot privater Krankenversicherungen für sie wirtschaftlich noch attraktiv sein wird. Womöglich bedarf es so gar nicht einer linken Mehrheit, um die PKV langfristig kaltzustellen.
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