Home
http://www.faz.net/-gqe-tod6
HERAUSGEGEBEN VON WERNER D'INKA, BERTHOLD KOHLER, GÜNTHER NONNENMACHER, FRANK SCHIRRMACHER, HOLGER STELTZNER

Preisvergleich In der Autoversicherung ist der Preis nicht alles

23.11.2006 ·  Verbraucher können sich freuen: Auch bei hochwertigem und umfangreichem Autoversicherungsschutz lassen sich einige hundert Euro sparen. Bis zum 30. November können preisbewußte Fahrer noch wechseln. Doch der Preis ist nicht alles.

Artikel Bilder (2) Lesermeinungen (0)

Zur Freude der Verbraucher setzt sich der Preiskampf der Autoversicherer fort. Obwohl die Bundesregierung Versicherungs- und Umsatzsteuer erhöht und die Zahl der versicherten Autos zunimmt, rechnet die Assekuranz für das kommende Jahr mit einem Einnahmerückgang um 4 bis 5 Prozent. Die Preise sind also weiterhin im Sinkflug. Wer davon profitieren will, hat noch bis zum Ende des Monats Zeit, muß allerdings von sich aus tätig werden. Denn die meisten Versicherungsgesellschaften gewähren die günstigsten Preise nur neuen oder wechselwilligen Kunden.

Allerdings sollte der Preis, insbesondere wenn höherwertige Autos versichert werden, nicht das einzige Kriterium sein. „Man sollte zum Beispiel darauf achten, daß der Versicherer auf die Einrede der groben Fahrlässigkeit verzichtet“, sagt Thorsten Rudnik, Sprecher beim Bund der Versicherten. Andernfalls kann zum Beispiel das Überfahren einer roten Ampel dazu führen, daß der Kasko-Versicherer bei einem anschließenden Unfall nicht zahlt. Die Haftpflichtversicherung ist davon zwar nicht beeinflußt, aber die Schäden am eigenen Auto muß der Verursacher dann selbst bezahlen. Das gleiche Ungemach droht auch bei einer normalen Wildschadenklausel.

Bei Neuwagen empfiehlt sich eine Neuwerterstattung

Bei vielen Verträgen sind Tierunfälle nur versichert, wenn es sich um Wild handelt. Läuft eine Katze vors Auto, gibt es meist keine Deckung. Es sei denn, der Versicherer räumt eine erweiterte Deckung ein, bei der es gleichgültig ist, welches Tier den Schaden am Auto verursacht hat. Bei Neuwagen empfehlen Verbraucherschützer eine Neuwerterstattung. Bei einem Auto, das erst sechs Monate alt ist (es gibt auch Verträge mit bis zu zwölf Monaten Schutz), muß der Versicherer nach einem Schaden den vollen Neuwert erstatten. Wer durch jahrelanges unfallfreies Fahren eine günstige Schadenfreiheitsklasse erreicht hat, kann diese mit einem „Rabatt-Retter“ sichern. Dann wird zwar nach einem Schaden, der Vertrag zurückgestuft, es gilt aber der alte, günstigere Prozentsatz, der die Prämie reduziert.

Die Sonderausstattungen der Autopolicen können bis zu einem erweiterten Schutz gegen Marderbisse reichen, bei denen auch Folgeschäden gedeckt sind. Das sind allerdings begrenzte Risiken, die der Versicherte auch allein tragen kann. Sinnvoll ist dagegen der genaue Blick auf die Haftpflichtversicherung. Sie deckt Personen- und Sachschäden, für die der Versicherte haftet, wenn er einen Unfall verursacht. Die sogenannte „Mallorca-Police“ räumt zum Beispiel den vollen Haftpflichtschutz auch dann ein, wenn der Versicherte ein Auto im Ausland mietet. Das ist wichtig, weil in manchen Ländern die Haftpflichtversicherungen zu geringe Deckungssummen haben.

Deckungssummen sind in Deutschland begrenzt

Seit einigen Jahren sind auch in Deutschland die Deckungssummen begrenzt. Deshalb sollten die Versicherten darauf achten, daß ihr Vertrag mindestens bis 100 Millionen Euro und Personenschäden mindestens bis 6 Millionen Euro pro Person deckt. In den vergangenen Jahren hat es in Europa schon einzelne Autounfälle gegeben, die Schäden in dieser Größenordnung verursacht haben, wenngleich es in Deutschland noch nie zu einem Schaden von mehr als 50 Millionen Euro gekommen ist.

Wer all diese Kriterien in einem Rundum-sorglos-Paket erfüllt sehen will, kann zwar nicht mit den niedrigsten Prämien rechnen. Im Beispielfall eines Audi A6 sind die günstigsten Verträge ohne jede Sonderausstattung schon für etwa 275 Euro zu haben. Aber auch der hochwertige und umfangreiche Versicherungsschutz muß nicht teuer sein. Der Preisvergleich lohnt sich. Die günstigsten Angebote fangen bei jährlich 300 Euro an. Die teuersten kosten mehr als das Doppelte und sind dabei häufig nicht besser als preiswertere.

So haben einige kostengünstige Versicherer im Bewertungsverfahren des Map-Reports gute Noten erhalten. Der Branchendienst, den vor allem Makler lesen, hat 31 Gesellschaften bewertet, die für 58 Prozent des Marktes stehen. Benotet wurde anderem Kundenzufriedenheit und Finanzstärke. Sehr gut schnitten 16 Gesellschaften ab: darunter WGV, HUK-Coburg, DEVK, Öffentliche Braunschweig, VGH, Provinzial Rheinland, Oldenburgische, Westfälische Provinzial, VHV, Badischer Gemeinde-Versicherungsverband, Bruderhilfe und Debeka.

Kündigung bis zum 30. November

Der Wechsel zu einem günstigeren oder besseren Versicherer ist unterjährig nur möglich, wenn ein Schaden eintritt oder wenn der Versicherer den Preis erhöht. Einmal im Jahr aber, jeweils zum Jahresende, können die Verbraucher ohne einen solchen Grund den Vertrag kündigen und zu einem anderen Anbieter wechseln. Damit der neue Vertrag zum 1. Januar in Kraft treten kann, muß der alte bis zum 30. November gekündigt sein.

Der Aufwand, der eine Ersparnis von mehreren hundert Euro bewirken kann, ist gering. Wer Fahrzeugschein und alte Versicherungspolice bereithält, kann sich innerhalb weniger Minuten telefonisch über die Prämie bei einem anderen Anbieter informieren. Häufig ist der Wechsel nicht einmal erforderlich. Denn Versicherer, die von der Wechselabsicht ihres Kunden erfahren, sind nicht selten bereit, einen Nachlaß zu gewähren. Wer dennoch zur Tat schreiten will, sollte die Kündigung per Einschreiben schicken und sicherstellen, daß sie spätestens am 30. November beim alten Anbieter eintrifft. Um Ärger auszuschließen, sollten nur Kurzentschlossene, das Fax-Gerät wählen, wenn die Zeit kurz vor Toresschluß für einen Brief auf dem Postweg nicht mehr reicht.

Quelle: F.A.Z., 22.11.2006, Nr. 272 / Seite 25
Hier können Sie die Rechte an diesem Artikel erwerben

  Weitersagen Kommentieren Merken Drucken
Weitersagen

Die Förderlücke

Von Heike Göbel

Der Gesetzentwurf zum Betreuungsgeld ist ein Ausweis unbelehrbaren Glaubens an die unbegrenzte Leistungsfähigkeit des Sozialstaates. Dass Eltern ihre Kinder, wie seit Menschengedenken, unbezahlt hüten, ist in Deutschland offenbar nicht mehr denkbar. Mehr 8 7

29.05.2012 17:45 Uhr
  Vortag
Dax 6.396,84 +1,16%
 OK
NameKursProzent
FAZ-INDEX 1.394,15 +1,26%
Dow Jones 12.580,70 +1,01%
EUR/USD 1,2465 −0,19%
Rohöl Brent Crude 106,30 $ −0,51%
Gold 1.579,50 $ +0,31%
Umfrage

Anonym bewerben? Ist das gut?

Alle Umfragen

Bitte aktivieren Sie ihre Cookies.