10.03.2008 · Die hitzige Debatte um den Post-Mindestlohn ist neu entfacht. Was politisch bisher misslungen ist - Bundesarbeitsminister Olaf Scholz' Feldzug für beschäftigungsfeindlich hohe Lohnuntergrenzen zu stoppen - könnte nun auf juristischem Wege gelingen.
Von Corinna BudrasDie hitzige Debatte um den Post-Mindestlohn ist neu entfacht. Was politisch bisher misslungen ist - Bundesarbeitsminister Olaf Scholz' Feldzug für beschäftigungsfeindlich hohe Lohnuntergrenzen zu stoppen - könnte nun auf juristischem Wege gelingen. Die Berliner Verwaltungsrichter haben in einem spektakulären Urteil die Erstreckung des Mindestlohns auf die Briefdienstleistungsbranche für rechtswidrig erklärt und Scholz damit die Rote Karte gezeigt. Der Minister habe mit seiner Verordnung die gesetzliche Ermächtigung überschritten, die Regelungen nur für Arbeitnehmer ohne jegliche Tarifbindung zulässt.
Trotzdem ist der SPD-Politiker weit davon entfernt, die Flinte ins Korn zu werfen: Noch im Gerichtssaal haben seine Anwälte Berufung eingelegt. Doch schon in der nächsten Instanz könnten die Richter die Daumenschrauben enger ziehen. Dann droht nicht nur der formale Einwand der Kompetenzüberschreitung, sondern auch das Verdikt, die Berufs- und Koalitionsfreiheit verletzt zu haben. Auch wenn die Verwaltungsrichter noch nicht so weit gehen wollten: Die vergangenen Monate haben gezeigt, dass sich das Arbeitsministerium keinen Deut um diese Grundrechte schert.
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