10.06.2007 · Führende Regierungspolitiker stimmen die Bevölkerung auf steigende Beiträge für die gesetzliche Pflegeversicherung ein. Bert Rürup sieht darin jedoch keine Lösung des Finanzierungsproblems.
Von Andreas MihmDer Beitragssatz für die Pflegeversicherung wird voraussichtlich um etwa ein Drittel steigen. Arbeitgeber und Arbeitnehmer sollen im Gegenzug bei den Kosten der Arbeitslosenversicherung entlastet werden. Auf die Rentner käme mithin eine Zusatzbelastung zu, weil sie keine Beiträge zur Arbeitslosenversicherung zahlen und deshalb auch nicht entlastet würden.
Der Vorsitzende der Unions-Fraktion im Bundestag, Volker Kauder, stellte am Wochenende einen Anstieg des Pflegeversicherungsbeitrags um einen halben Prozentpunkt in Aussicht. Die Vizevorsitzende der SPD, Elke Ferner, hatte sich auch dafür ausgesprochen. Das sei notwendig, um die angekündigte Ausweitung der Leistungen zu finanzieren, sagte Kauder der Zeitung „Bild am Sonntag“. Auch wolle er damit „einen Kapitalstock aufbauen, damit die Belastungen für die junge Generation nicht unverhältnismäßig wachsen“.
Rürup: „Keine substantielle Antwort“
Im Gegenzug könne der Beitrag zur Arbeitslosenversicherung sinken. Der Vorsitzende des Sachverständigenrates zur Begutachtung der gesamtwirtschaftlichen Entwicklung, Bert Rürup, sagte an diesem Sonntag gegenüber der F.A.Z., ein Anstieg um 0,5 Punkte könne lediglich die geplante Verbesserung der Leistungen finanzieren und - so diese nicht zu üppig ausfalle - den Beitragssatz „auf Jahre“ stabilisieren. „Für sich genommen, ist das aber keine substantielle Antwort auf das Finanzierungsproblem der Pflegeversicherung“, bemängelte Rürup. Das Gesundheitsministerium hält eine Ausweitung des Beitragssatzes um 0,3 bis 0,5 Punkte allein dafür notwendig, um das bisherige Leistungsniveau zu halten sowie angekündigte Verbesserungen in der ambulanten Pflege und für altersverwirrte Patienten zu bezahlen. Für die im Koalitionsvertrag versprochene „Demographiereserve“ für die Pflegeversicherung müssten weitere Gelder mobilisiert werden.
Der Arbeitnehmerflügel der Union, die Christliche Demokratischen Arbeitnehmerschaft (CDA), will deshalb den Pflegeversicherungsbeitrag um 0,8 Punkte auf 2,5 Prozent des Einkommens bis zur Bemessungsgrenze erhöhen. Der Chef des Bundestags-Arbeitsausschusses, Gerald Weiß (CDU), verlangte zugleich den Beitrag zur Arbeitslosenversicherung um einen Punkt auf 3,2 Prozent senken. Das mache die gute Konjunktur möglich.
Kompromissvorschlag von Ulla Schmidt
Bei einem Arbeitnehmereinkommen an der Bemessungsgrenze für die Kranken- und Pflegeversicherung in Höhe von 3562,50 Euro im Monat errechnet sich daraus ein um 28,50 Euro höherer Beitrag zur Pflegeversicherung. Dem stünde eine Entlastung von 35,63 Euro in der Arbeitslosenversicherung gegenüber, mithin eine Nettoentlastung von 7,13 Euro im Monat. Ein „Eckrentner“ mit einer Rente von 1000 Euro im Monat müsse sich dagegen auf Mehrkosten von 8 Euro im Monat oder knapp 100 Euro im Jahr einstellen.
Keine Antwort hat die Koalition bisher jedoch auf die Streitfrage gefunden, wie die im Zuge der Finanzierungsreform geplante Demographiereserve finanziert werden soll, mit der die vom Jahr 2030 an erwarteten Ausgabensteigerungen bezahlt werden sollen. Neue Gutachten des Innen- und Justizministeriums lassen den von der SPD verlangten Finanzzuschuss der privat Pflegeversicherten an die gesetzlichen Versicherung als wenig realistisch weil nicht verfassungsgemäß erscheinen. Vorstellungen aus der Union zu einer privat zu zahlenden Pflegezusatzversicherung lehnt die SPD ab. Als Kompromiss hat Gesundheitsministerin Ulla Schmidt (SPD) eine staatlich bezuschusste Zusatzversicherung nach dem Modell der Riester-Rente ins Gespräch gebracht.
Zweckentfremdung der Rücklagen unerwähnt
G. Ulrich Steinmann (Sekijin)
- 10.06.2007, 20:56 Uhr
Erhöhen wir erst mal, dann schau mer mal
Rolf Nagel (vermoegensverbrater)
- 11.06.2007, 01:30 Uhr
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