Home
http://www.faz.net/-gqe-u7ur
HERAUSGEGEBEN VON WERNER D'INKA, BERTHOLD KOHLER, GÜNTHER NONNENMACHER, FRANK SCHIRRMACHER, HOLGER STELTZNER

Patentstreit Fraunhofer Institut wartet ab

23.02.2007 ·  Noch ist der Patentstreit zwischen Microsoft und Alcatel-Lucent nicht entschieden. Sobald es aber zu einem Urteil kommt, könnte es negative Auswirkungen auf die Lizenzeinnahmen des Fraunhofer Instituts haben.

Artikel Bilder (1) Lesermeinungen (1)

Im Patentstreit zwischen Microsoft und Alcatel-Lucent steht derzeit das Fraunhofer Institut noch als Beobachter dem Geschehen gegenüber. Schon bald kann es unmittelbar betroffen sein: Sollte sich das Urteil der Geschworenen des amerikanischen Gerichts in höherer Instanz bestätigen, bestünde die Möglichkeit, dass diese neuen Lizenzforderungen für die MP3-Technik auch Einfluss auf die Lizenzeinnahmen des Instituts haben, heißt es aus mit dem Thema vertrauten Kreisen.

Das Lizenzmodell von Thomson und Fraunhofer habe sich in den vergangenen 12 Jahren im Markt „als ein vernünftiger Lizenzpreis“ etabliert, ist aus Fachkreisen zu vernehmen. Dies sei ein Zeichen der Akzeptanz. Ob zusätzliche Lizenzzahlungen an Alcatel-Lucent die Lizenzpreise, die Fraunhofer seit Jahren erhebt, drücken könnten, sei heute noch nicht absehbar, bestätigen Fachleute.

Maßgeblich zur Entwicklung von MP3 beigetragen

Auszuschließen sei eine preissenkende Wirkung jedoch nicht. Das Fraunhofer Institut wird eventuell am Ende der nächsten Woche eine Stellungnahme abgeben. Voraussetzung sei jedoch, dass man einen direkten Zugriff auf die Gerichtsunterlagen bekommen würde. Dieser sei derzeit noch nicht gegeben.

Das Institut hat maßgeblich zur Entwicklung des MP3-Standards beigetragen. Gemeinsam mit einer Vielzahl von Unternehmen wie AT&T, Philips oder Thomson hat das Fraunhofer-Institut für Integrierte Schaltungen seit 1982 an dem Verfahren zur Audiokompression, dem sogenannten „MPEG-1, Layer III“, gearbeitet. 1992 wurde MP3 dann zum ISO-Standard. Seitdem gibt es zwei Lager: eine Gruppe um Thomson und eine zweite um Philips, die jeweils unterschiedliche Verfahren zur MP3-Datenkomprimierung anbieten und hierfür Lizenzzahlungen einfordern.

Oft müssen Unternehmen doppelt für Lizenzen zahlen

Ein alle Patente umfassendes Gesamtpatent für MP3 gibt es nicht, so dass Unternehmen wie Apple oder Sony oftmals doppelt für Lizenzen zahlen. Philips lässt über das italienische Unternehmen Sisvel seine Lizenzgebühren verwalten. Das Thomson-Lager, dem auch das Fraunhofer-Institut angehört, regelt sein Lizenzgeschäft selbst.

Microsoft gibt an, bei der Fraunhofer-Gesellschaft, die gemeinsam mit Thomson ihr MP3-relevantes Lizenzprogramm seit dem Jahr 1995 vermarktet, alle notwendigen Lizenzen für die MP3-Technik erworben zu haben. Das Lizenzprogramm von Fraunhofer und Thomson umfasse 20 Patentfamilien, die aus jeweils bis zu 10 Einzelpatenten bestehen, erklären Fachleute. Hierfür habe das Institut nach eigenen Angaben jährlich mehrere Millionen Euro an Lizenzgebühren von verschiedenen Patentnutzern erhalten. In einer Pressemitteilung von Microsoft heißt es, das Softwareunternehmen habe 16 Millionen Dollar (12,2 Millionen Euro) für die Nutzung der MP3-Patente als Lizenz an Fraunhofer bezahlt.

Apple könnte ebenfalls zum Angeklagten werden

Die Patente, um die es nun im Streit von Alcatel-Lucent mit Microsoft geht, seien reine Encoder-Patente, heißt es aus Expertenkreisen. Es soll sich dabei um zwei amerikanische Einzelpatente handeln, die bei der Encoding-Technik - also der Verschlüsselung von Musikdateien - benötigt werden. Damit dürften die Unkenrufe, dass mehrere hundert Unternehmen auf der ganzen Welt vom amerikanischen Richterspruch betroffen sein könnten, verstummen, schätzen Branchenbeobachter die Situation ein. „Genau genommen sind solche Unternehmen betroffen, deren Software die zwei Patente von Alcatel-Lucent verletzt“, heißt es aus Branchenkreisen.

Daher könnte der amerikanische Computerkonzern Apple wegen seiner Software iTunes, die MP3-Encoding ermöglicht, ebenfalls zum Angeklagten werden. Möglich ist auch, dass weitere Unternehmen sich dem Vorgehen von Alcatel-Lucent anschließen und ebenfalls Klagen erheben, berichten Branchenbeobachter. Neue Kläger müssten jedoch nicht nur an der Entwicklung des MP3-Standards mitgearbeitet haben, sondern zudem auch entsprechende Patentanmeldungen und -verletzungen vorweisen können.

Quelle: utb. / F.A.Z., 24.02.2007, Nr. 47 / Seite 13
Hier können Sie die Rechte an diesem Artikel erwerben

  Weitersagen Kommentieren Merken Drucken
Weitersagen
Themen zu diesem Artikel

Die Förderlücke

Von Heike Göbel

Der Gesetzentwurf zum Betreuungsgeld ist ein Ausweis unbelehrbaren Glaubens an die unbegrenzte Leistungsfähigkeit des Sozialstaates. Dass Eltern ihre Kinder, wie seit Menschengedenken, unbezahlt hüten, ist in Deutschland offenbar nicht mehr denkbar. Mehr 8 7

29.05.2012 17:45 Uhr
  Vortag
Dax 6.396,84 +1,16%
 OK
NameKursProzent
FAZ-INDEX 1.394,15 +1,26%
Dow Jones 12.580,70 +1,01%
EUR/USD 1,2465 −0,19%
Rohöl Brent Crude 106,30 $ −0,51%
Gold 1.579,50 $ +0,31%
Umfrage

Anonym bewerben? Ist das gut?

Alle Umfragen

Bitte aktivieren Sie ihre Cookies.