BP will den Geschädigten der Ölkatastrophe im Golf von Mexiko vor rund zwei Jahren 7,8 Milliarden Dollar zahlen. Einen entsprechenden außergerichtlichen Vergleich hat Europas zweitgrößter Ölkonzern am Freitagabend mit Vertretern von Klägern geschlossen. Der Gerichtsprozess in New Orleans, der am Montag beginnen sollte, wurde angesichts des Vergleichs vom zuständigen Richter ausgesetzt. Allerdings ist damit das juristische Nachspiel der Ölpest für BP längst nicht abgehakt, denn der Konzern hat nur an einer von mehreren Fronten eine Einigung erzielt.
Der Vergleich erstreckt sich auf Unternehmen und Einzelpersonen aus der Golfregion, die sich von der Katastrophe geschädigt fühlen. Ganze Küstenstreifen wurden verwüstet. Die Fischerei und der Tourismus erlitten empfindliche Verluste.
Kein Teil der Einigung sind dagegen etwaige Ansprüche der amerikanischen Regierung und mehrerer Bundesstaaten, die ebenfalls in dem Prozess geklärt werden sollen und wo möglicherweise noch höhere Summen auf dem Spiel stehen. Klagen von Aktionären gegen BP sind von dem Vergleich ebenfalls unberührt.
Zudem ist auch die nun von BP genannte Vergleichssumme von 7,8 Milliarden Dollar nicht in Stein gemeißelt. Sie ist lediglich eine Schätzung und stellt keine Obergrenze dar, außerdem müssen sich die einzelnen Kläger dem Vergleich nicht anschließen.
Dennoch ist die Vereinbarung für BP ein wichtiger Schritt in der juristischen Aufarbeitung, und er könnte nach Auffassung von Beobachtern auch Einigungen mit anderen Parteien den Weg ebnen. Das amerikanische Justizministerium begrüßte die Einigung, wies aber in einer Stellungnahme darauf hin, weiter für einen Prozess bereit zu sein.
Vor dem Richter in New Orleans sind mehr als 500 Klagen mit insgesamt etwa 120 000 Klägern gebündelt. Der nun geschlossene Vergleich mit den Privatpersonen und -unternehmen soll aus Mitteln bezahlt werden, die BP schon 2010 bereitgestellt hat: Damals wurde ein Treuhandfonds von 20 Milliarden Dollar zur Entschädigung von Betroffenen der Golfregion eingerichtet. Dieser Fonds ist noch längst nicht ausgeschöpft, sein Verwalter Kenneth Feinberg hat bislang 6,1 Milliarden Dollar ausbezahlt. Im Zuge des Vergleichs soll der Feinberg-Fonds aufgelöst und von einem neuen Fonds ersetzt werden, der vom Gericht überwacht wird. Aus diesem sollen Entschädigungen für finanzielle Einbußen bezahlt werden ebenso wie für gesundheitliche Folgen, etwa bei den Helfern, die nach Aufräumarbeiten über Atemwegserkrankungen oder andere Beschwerden klagten.
An der gesamten von BP bislang getroffenen Risikovorsorge von 37,2 Milliarden Dollar soll sich nach Einschätzung des Unternehmens durch den Vergleich nichts ändern. BP hat bislang mehr als 22 Milliarden Dollar im Zusammenhang mit der Ölpest ausgegeben. In der Summe sind Entschädigungszahlungen ebenso wie Kosten für Aufräumarbeiten enthalten.
In der Auseinandersetzung mit der Regierung drohen BP noch besonders hohe finanzielle Belastungen. So könnte auf BP eine Strafzahlung von bis 17,6 Milliarden Dollar wegen Verstößen gegen ein amerikanisches Wasserschutzgesetz zukommen, sollte der Richter in einem Prozess befinden, dass der Konzern grob fahrlässig gehandelt hat. BP bestreitet dies. Der Vergleich betrifft nur BP, nicht die Partnerunternehmen wie Transocean oder Halliburton, die bei der explodierten Bohrplattform „Deepwater Horizon“ eine Rolle gespielt haben. BP und seine Partner haben sich auch gegenseitig verklagt.
Was hätte man nur getan wenn der Ölaustritt folge eines
Seebebenes mit entsprechender Spalte
klaus keller (klkeller)
- 04.03.2012, 16:58 Uhr
Die Delfine haben das Öl nicht verdient, aber Schäuble das
Geld auch nicht!
Walther Schmidt (silitoe)
- 03.03.2012, 19:17 Uhr
Ursache und Wirkung:
Frank Pauls (faweho)
- 03.03.2012, 15:09 Uhr