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Donnerstag, 20. Juni 2013
HERAUSGEGEBEN VON WERNER D'INKA, BERTHOLD KOHLER, GÜNTHER NONNENMACHER, FRANK SCHIRRMACHER, HOLGER STELTZNER

Förderung von Grünstrom So wird die Industrie von steigenden Stromkosten verschont

 ·  Der Ausbau der Ökostromerzeugung treibt die EEG-Umlage. Privathaushalte die volle Wucht der Erhöhung - doch viele Betriebe sind davon befreit. Von 125 Euro, die ein Haushalt zahlt, entfallen 30 Euro auf die Entlastung der Industrie. Ein Überblick über die Subventionen.

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© dpa Für die Solarplatten auf dem Dach sollen die Stromverbraucher aufkommen, aber nicht alle zahlen.

Die Umlage für die Förderung von Grünstrom nach dem Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) wird kräftig steigen. Offen scheint nur, wie weit der Betrag die neue Rekordmarke von 5 Cent je Kilowattstunde übertreffen wird, die die vier Betreiber des Stromübertragungsnetzes Montag nächster Woche bekanntgeben.

Aktuell finanzieren Kunden die Ökostromerzeuger mit 3,6 Cent je Kilowattstunde (kWh). Umweltgruppen und die Grünen behaupten, die Befreiungen der Betriebe von Umlagen und Steuern seien ein wesentlicher Grund für den Kostenanstieg und nicht die steigende Einspeisegebühr. Die Industrie hält dem entgegen, sie zahle schon die zweithöchsten Stromkosten in Europa und doppelt so viel wie in Amerika. Ein weiterer Anstieg schade ihrer Wettbewerbsfähigkeit, Standorten und Arbeitsplätzen.

Unklar bleibt, wie hoch die tatsächlichen Kostenvorteile sind, die die Industrie aufgrund zahlreicher Ausnahmen und Vergünstigungen erhält. Betroffene Branchen scheuen die Auskunft. Die Regierung hat angeblich keine aggregierten Daten. Allerdings haben Institute im Auftrag der Umweltschutzorganisation Greenpeace auf Basis diverser Regierungsauskünfte einmal analysiert, welche Regeln zu welchen Nachlässen führen. Im Ergebnis bezifferten die Autoren die diversen Preis- und Steuernachlässe auf 9 Milliarden Euro im Jahr, bei Stromkosten von 35 Milliarden Euro. Die Rechnung halten Spitzenverbände der Wirtschaft für realistisch. Doch treiben die Entlastungen den Strompreis nur zum Teil.

Die Stromsteuer

Diese Steuer wurde 1999 von Rot-Grün als „Ökosteuer“ eingeführt. Sie sollte den Energieverbrauch dämpfen und Geld für den Steuerzuschuss zur Rentenversicherung einsammeln. 2010 nahm der Bund 6,2 Milliarden Euro aus dieser Steuer ein. Der Wirtschaft wurden diverse Vergünstigungen gewährt, die sich 2010 auf rund 5,4 Milliarden Euro summierten, Mehrfachförderungen sind möglich. Davon entfiel der größte Teil mit 2,5 Milliarden Euro auf eine allgemeine Ermäßigung.

So wurde fast 97.000 Betrieben des produzierenden Gewerbes und der Land- und Forstwirtschaft die Steuer erlassen, weil sie bis zu 2 Megawatt Strom erzeugten und selbst verbrauchten. Damit sparten sie 2,2 Milliarden Euro Steuerzahlungen. Betriebe mit besonders energieintensiven Verfahren und Prozessen - der Gesetzgeber nennt Hersteller aus den Branchen, Baustoffe, Chemie, Glas, Düngemittel, Metallerzeugung - wurden Steuerzahlungen von 983 Millionen Euro erlassen.

Hinzu kommt eine Besonderheit, der sogenannte Spitzenausgleich. Da mit der Einführung der Ökosteuer 1999 der Rentenbeitrag gesenkt wurde, mussten die Unternehmen auch weniger Beiträge abführen. Ist die zu zahlende Stromsteuer größer als die Entlastung durch den niedrigeren Rentenbeitrag, wird stromintensiv produzierenden Unternehmen von dieser „Spitze“ 95 Prozent der Stromsteuer erlassen. Zuletzt haben davon laut Regierung 23000 Betriebe Gebrauch gemacht.

Sie profitierten mit etwa 2 Milliarden Euro. Die Regierung will diese Subvention weitere 10 Jahre fortsetzen und hat dafür einen Antrag auf Beihilfe bei der EU-Kommission gestellt. Derzeit wird das Gesetz im Bundestag beraten. Das jährliche Volumen der Befreiungen wird auf 2,3 Milliarden Euro geschätzt. Im Gegenzug soll die Wirtschaft nachweisen, dass sie ihre Energieeffizienz im Jahr mindestens um 1,3 Prozent verbessert. Befreiungen von der Stromsteuer erhöhen den Strompreis nicht, allenfalls das Finanzierungsdefizit des Finanzministers.

Das Erneuerbare-Energien-Gesetz

Für stromintensive Unternehmen kennt das EEG eine „besondere Ausgleichsregelung“. Statt knapp 3,6 Cent wie jeder Haushalt zahlen sie zum Teil nur 0,05 Cent Umlage auf die Kilowattstunde Strom. Unter dem Strich hat ihnen das 2010 deshalb 1,5 Milliarden Euro gespart, 2011 an die 2 Milliarden Euro, und im laufenden Jahr wird die Entlastung auf 2,5 Milliarden Euro kalkuliert, wie die Bundesregierung jüngst auf Fragen der Grünen mitgeteilt hat. Im nächsten Jahr könnte die Befreiung gar 4 Milliarden Euro erreichen, schlussfolgern die Grünen. Grund sei unter anderem eine Gesetzesänderung der Regierungskoalition.

Musste man im letzten Jahr noch 10 Gigawattstunden Strom verbrauchen, um weitgehend befreit zu werden, reicht seit Januar die Abnahme einer Gigawattstunde. „Die Bundesregierung bläht so die Stromkosten für die Verbraucher und kleine Unternehmen unnötig auf“, kritisiert die Grünen-Abgeordnete Bärbel Höhn. 2023 Betriebe haben die Anwendung der Ausgleichsregelung in diesem Jahr beantragt. Das sind mehr als doppelt so viele wie im Vorjahr. Ein Fünftel des hierzulande verbrauchten Stroms ist privilegiert.

Von den aktuell 125 Euro, die ein Haushalt mit 3500 kWh Verbrauch für die EEG-Umlage zahlt, entfallen 30 Euro auf die Entlastung der Industrie. Anders als bei Steuern wirken Ausnahmen von der Umlage preistreibend bei denen, die keinen Grund für Entlastungen geltend machen können, wie die privaten Haushalte.

KWK-Begünstigungen

Der Einsatz von Strom und Wärme aus Erzeugungsanlagen mit Kraft-Wärme-Koppelung wird eigens gefördert, durch eine Umlage auf den Strompreis. Die beträgt 0,25 Cent je kWh. Sie wird auf 0,05 Cent reduziert, wenn mehr als eine Million kWh abgenommen werden. 2010 hat die stromintensive Industrie dadurch laut Bundesregierung bei einem Gesamtaufkommen von 490 Millionen Euro Steuerzahlungen in Höhe von 45 Millionen Euro vermieden.

Offshore-Haftung

Der Bundestag berät eine Entschädigungsregelung für Windparkbetreiber auf See, die verspätet an das Stromnetz angeschlossen werden. Die Regelung orientiert sich am KWK-Gesetz mit einer bei 0,25 Cent gedeckelten Umlage und einer Senkung auf 0,05 Cent bei einer Abnahme von mehr als einer Million kWh. Die Umlage könnte eine Milliarde Euro ausmachen, die Entlastungswirkung für die betroffenen Betriebe dürfte sich am Niveau der KWK-Entlastung orientieren. Die Einsparungen der Industrie treiben den Strompreis der Haushalte.

Reduzierte Netzentgelte

Teile der Großindustrie sind von der Zahlung der Netzentgelte befreit. Begründet wird das damit, dass Großabnehmer wegen einer gleichmäßigen Stromabnahme zur Stabilisierung des Netzes beitragen. Die Befreiung wurde im vergangen Jahr ausgeweitet auf alle Unternehmen, die Strom an mindestens 7000 der 8760 Jahresstunden und ein Menge von zehn Gigawattstunden Strom abnehmen. Der Verband der Energie- und Wasserwirtschaft schätzt die Mindereinnahmen dadurch in diesem Jahr auf 440 Millionen Euro. Der Betrag wird von den übrigen Netznutzern zusätzlich aufgebracht und wirkt damit erhöhend auf den Strompreis. In den Genuss eines verringerten Netzentgelts kommen aber auch andere Kunden: Etwa Haushalte mit Wärmepumpen oder Nachtspeicherheizungen und Betreiber von Pumpspeicherkraftwerken.

Emissionshandel

Bisher gib es hier keine Bevorzugung, weil die Zertifikate kostenfrei zugeteilt wurden. Ab 2013 soll sich das ändern. Die Bundesregierung will energieintensiven Branchen den Strompreisanstieg, der durch die Versteigerung ab 2013 erwartet wird, kompensieren. Dazu sollen im Energie- und Klimafonds 500 Millionen Euro entnommen werden. Allerdings ist dessen Finanzierung unsicher, da er sich aus erhofft hohen Erlösen der VErsteigerung von CO2-Zertifikaten speisen sollte. Andererseits dürften die Stromkosten angesichts historisch niedriger Zertifikatepreise um 8 Euro nicht stark anziehen.

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Jahrgang 1960, Wirtschaftskorrespondent in Berlin.

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