20.03.2012 · Jüngere Beschäftigte im öffentlichen Dienst dürfen sich auf bis zu vier Tage mehr Freizeit im Jahr freuen. Einem Bundesarbeitsgerichtsurteil zufolge darf der Urlaubsanspruch nämlich nicht nach Alter gestaffelt werden. Die Entscheidung gilt ab sofort. Sie könnte sich auch auf andere Branchen auswirken.