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Öffentlicher Dienst Archaische Rituale

28.02.2010 ·  Der Tarifstreit bei Bund und Kommunen ist nach siebenwöchigen Verhandlungen beigelegt. Die meisten Bürger dürften erleichtert aufatmen. Den Preis dafür zahlen sie freilich indirekt.

Von Joachim Jahn
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Die meisten Bürger dürften angesichts der Tarifeinigung im öffentlichen Dienst erleichtert aufatmen. Denn Verdi-Aktivisten werden nicht so bald wieder Straßenbahnen und Busse lahmlegen. Mülltonnen quellen nicht mehr über, Berufstätige müssen für ihre Kinder nicht länger eine Notbetreuung arrangieren. Den Preis dafür zahlen die Deutschen freilich indirekt - auf die ohnehin schon leeren öffentlichen Kassen kommen weitere Ausgaben zu. Insbesondere viele Kommunen, die weit mehr Bedienstete haben als der an den Verhandlungen ebenfalls beteiligte Bund, werden an dem Abschluss schwer zu tragen haben. Höhere Gebühren und weniger Leistungen für die Bürger könnten die Folge sein.

Angesichts der exorbitanten Verschuldung der öffentlichen Haushalte scheut man sich, das Tarifergebnis als moderat zu bezeichnen. Dennoch: Im Stillen mag bei den Arbeiterführern zur Abkühlung beigetragen haben, dass ein sicherer Arbeitsplatz von unschätzbarem Wert ist - als Lebensgrundlage der Arbeitnehmer und ihrer Familien ebenso wie für das seelische Wohlbefinden. Diese Einsicht holte selbst die einst so klassenkämpferisch auftretenden Gewerkschafter der Metall- und Elektrobranche auf den Boden der ökonomischen Realitäten herunter, auch wenn hier mit dem Kurzarbeitergeld staatliche Transferleistungen zur Kalkulationsgrundlage gehörten. Es handelt sich um einen klassischen Vertrag zu Lasten Dritter - in diesem Fall der Bundesagentur für Arbeit und damit der Solidargemeinschaft der Sozialversicherten.

Wie jüngst beim Streik der Lufthansa-Piloten stellte sich bei den Warnstreiks, die Verdi ausgerufen hatte, die Frage nach Notwendigkeit und Verhältnismäßigkeit. Das Streikrecht ist zwar ein hohes Gut. Es ist nicht nur in der Verfassung abgesichert, sondern soll auch die Gewähr dafür bieten, dass das am Ende stehende Verhandlungsergebnis wirtschaftlich richtig ist: Wer sonst, wenn nicht der Markt, könnte entscheiden, was der richtige Preis für Arbeitsleistungen ist? Doch Tarifverhandlungen dürften nicht gleich von Anfang an von der Niederlegung der Arbeit begleitet werden. Leidtragende sind stets auch die Kunden der vom Ausstand betroffenen Unternehmen. Solche Rituale muten archaisch an. Sie erinnern an die Zeiten des Faustkampfs und gehören nicht in einen zivilisierten Rechtsstaat.

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