„Die Haushalte des Bundes und der Länder sind in einer nie dagewesenen kritischen Lage.“
Tatsächlich belegt der Blick auf die Etats in Bund, Ländern und Gemeinden, daß wir über unsere Verhältnisse leben. Die Einnahmen decken die Ausgaben schon lange nicht mehr. Der Staat macht Milliardenschulden; Zins und Tilgung werden die Bürger noch Jahrzehnte belasten. Allein der Bund hat rund 800 Milliarden Euro Schulden aufgehäuft. Sein Zinsaufwand ist fast doppelt so hoch wie seine Investitionsausgaben. Schon heute fließt ein Fünftel der Steuereinnahmen in den Zinsdienst. Die Haushalte bedürfen deshalb dringend der Sanierung.
Nach einer Studie des Zentrums für Europäische Wirtschaftsforschung (ZEW) und der Bertelsmann-Stiftung würde sich bei einer Beibehaltung der aktuellen Haushaltspolitik die Verschuldung der öffentlichen Haushalte bis 2030 beinahe verdreifachen und 160 Prozent des Bruttoinlandsproduktes erreichen. Der Maastricht-Vertrag legt zum Schutz der Europäischen Währungsunion fest, daß die Schulden insgesamt 60 Prozent der jährlichen Wirtschaftsleistung nicht übersteigen dürfen. Danach soll ferner das jährliche Haushaltsdefizit 3 Prozent des Bruttoinlandsprodukts nicht übertreffen. Deutschland verfehlt mit 3,7 Prozent Defizit diese Marke in diesem Jahr zum vierten Mal in Folge. Die Europäische Kommission hat ein Verfahren gegen Deutschland zeitweilig in der Erwartung auf Eis gelegt, daß es rasch wieder unter die Defizitobergrenze rutscht. Danach sieht es allerdings nicht aus. Die Bundesregeierung rechnet auch für 2006 und 2007 mit einem Überschreiten der Marke.
Der Konsolidierungsbedarf ist bei den Ländern (einschließlich Kommunen) größer als im Bund. Bis 2020 müßten die Bundesländer dazu ihre öffentlichen Ausgaben dauerhaft zwischen 5,6 Prozent (Baden-Württemberg) und 26 Prozent (Bremen, Berlin) verringern oder die Einnahmen entsprechend steigern. Der Bund müßte seine Ausgaben um knapp 10 Milliarden Euro kürzen. Wissenschaftler empfehlen zur Konsolidierung harte Schnitte: die Abschaffung des Berufsbeamtentums, die Privatisierung öffentlicher Dienstleistungen sowie die Überprüfung aller Subventionen. Die Etats würden außerdem Reformen in der sozialen Sicherung entlasten, etwa ein Systemwechsel in der Pflegeversicherung hin zur Kapitaldeckung oder die Anhebung des Pensions- und Renteneintrittsalters.