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Öffentliche Beweissicherung Steuersünder

15.02.2008 ·  Zumwinkels Rücktritt ist politisch erzwungen. Steuerhinterziehung ist kein Kavaliersdelikt. Doch heiligt der Zweck die Mittel? An dem mächtigen Manager ist ein Exempel statuiert worden, das abschrecken soll.

Von Holger Steltzner
Artikel Lesermeinungen (28)

Die öffentliche Durchsuchung des Hauses von Klaus Zumwinkel, seine vorübergehende Festnahme, die Fahrt mit der S-Klasse der Polizei vor laufenden Kameras zur Vernehmung – all das diente der Beweissicherung und der Abschreckung. Der Absturz des mächtigsten Managers in Deutschland wird zu einem großen Steuerskandal.

Zumwinkels Rücktritt ist politisch erzwungen. Ein Finanzminister kann unmöglich den Chef eines Unternehmens, das sich zu einem Drittel im Staatsbesitz befindet, halten und bezahlen, gegen den wegen des Verdachts auf Steuerhinterziehung ermittelt wird. Nur der sonst so beredte Konzernchef weiß, warum er sich nicht erklärt. Die Mitarbeiter der Post verdienen aber eine Stellungnahme. Eine Entschuldigung oder die Zurückweisung der Vorwürfe wären allemal besser als Schweigen.

Die SPD fühlt sich von Zumwinkel verraten

Vielsagend ist die Wut in der SPD auf Zumwinkel. Der SPD-Vorsitzende Beck fordert die Überprüfung des Strafmaßes für Steuervergehen schwerster Art. Sein Generalsekretär spricht von neuen Asozialen. Die SPD fühlt sich von Zumwinkel verraten, denn der Strippenzieher von Post und Telekom hatte immer ein enges Verhältnis zu den Sozialdemokraten. Sie nutzten einander für die Einführung hoher Post-Mindestlöhne und führten damit die Union vor. Die Lehre aus dieser Geschichte lautet wieder einmal: Politiker dürfen sich nicht mit Lobbyisten aus der Wirtschaft oder anderer Interessengruppen gemein machen, sondern müssen Distanz halten.

Der Steuerfall Zumwinkel ist wohl nur die Spitze des Eisbergs. Über einen Liechtensteiner Treuhänder sind den deutschen Behörden umfangreiche Daten vermeintlicher Steuersünder zugespielt worden. Im Finanzministerium ist von Hunderten Verdächtigen die Rede, gegen viele Leistungsträger der Gesellschaft werde ermittelt. Natürlich ist Steuerhinterziehung kein Kavaliersdelikt. Doch heiligt der Zweck die Mittel? An Zumwinkel ist ein Exempel statuiert worden, das abschrecken soll. Noch wissen allein die Kunden des Liechtensteiner Treuhänders, ob sie Steuer hinterzogen haben. Sie müssen sich über das Wochenende entscheiden, ob sie Reue zeigen, sich selbst anzeigen und die Steuer nachzahlen; oder ob sie so sehr am hinterzogenen Geld hängen, dass sie das Risiko einer Entdeckung mit öffentlicher Verurteilung eingehen wollen.

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