Es zeigt sich immer deutlicher, dass der neue Rundfunkbeitrag, der seit dem 1.Januar gilt, gesetzgeberische Flickschusterei ist. Zwar bieten ARD, ZDF und führende Medienpolitiker der Bundesländer alles auf, um den Eindruck zu zerstreuen, hier gehe es nur darum, den Anstalten die Kassen mit noch mehr als bislang rund 7,5 Milliarden Euro pro Jahr zu füllen.
Doch sind daran Zweifel erlaubt. Rein rechnerisch muss es mehr werden. Mehr Menschen zahlen, etliche Unternehmen zahlen sogar sehr viel mehr. Die rechtliche Kritik am Rundfunkbeitrag formuliert nun der Verfassungsjurist Degenhart in einem Gutachten. Er hebt vor allem auf den Aspekt ab, dass es sich beim „Rundfunkbeitrag“ um eine Steuer handelt - die Bundesländer nicht beschließen dürfen und die obendrein in ungleicher Weise erhoben wird.
Solcher Kritik haben Intendanten und Landespolitiker bislang wenig entgegenzusetzen. Billige Slogans machen die Runde. Von „Demokratie-Abgabe“ spricht der WDR-Chefredakteur; der Gutachter Kirchhof, den ARD und ZDF zu Beginn des Prozesses hinzuzogen, redet von „Kur-taxe“. Alle diejenigen, die von ARD und ZDF nun über Gebühr abkassiert werden, sollten sich an Degenharts Expertise halten. Und im Zweifel klagen.
Neue Perspektiven
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