24.09.2003 · Künftig sollen sich die Erfinder computergesteuerter Prozesse nicht nur auf das Urheberrecht berufen, sondern auch weiterreichenden europäischen Patentschutz genießen können.
Das Europäische Parlament in Straßburg hat am Mittwoch in erster Lesung die umstrittene EU-Richtlinie zum Patentschutz von Computer-Software verabschiedet. Damit sollen sich die Erfinder computergesteuerter Prozesse nicht nur auf das Urheberrecht berufen, sondern auch weiterreichenden europäischen Patentschutz genießen können.
Die Abgeordneten schränkten eine entsprechende Vorlage von EU-Binnenmarktkommissar Frits Bolkestein allerdings erheblich ein. Der vom Parlament verabschiedeten Version zufolge sollen nur Patente für computergesteuerte Anwendungen in Endgeräten möglich sein, also etwa eine Waschmaschine, die mit einer neuen Software ausgestattet ist. Ein Patent auf die eigentliche Software aber soll es nach dem Parlamentsbeschluß nicht geben. Die Änderungen an der neuen Richtlinie sollen sicherstellen, daß Trivialerfindungen, reine Software und die bloße Datenverarbeitung nicht patentierbar sein werden. Sondern nur Erfindungen, die eine sinnvolle technische Neuerung darstellen. Die Vorlage wird nun den Mitgliedstaaten zur weiteren Beratung vorgelegt.
Schlechte Erfahrungen in den Vereinigten Staaten
Die vorgesehene Richtlinie ist in der Branche sehr umstritten. Die beiden wichtigsten Entwickler des freien Betriebssystems Linux, Linus Torvalds aus Finnland und Alan Cox aus Großbritannien, hatten am Dienstag davor gewarnt, Bolkesteins Vorlage ohne Änderungen anzunehmen. Die Erfahrung aus den Vereinigten Staaten zeige, daß Softwarepatente gerade nicht neue Entwicklungen förderten, schrieben die beiden Software-Experten. Statt dessen stiegen nur die Ausgaben für die Patente und für Rechtsstreitigkeiten.
Kritiker warnen zudem vor „Trivialpatenten“, die in keiner Weise schutzwürdig seien. Außerdem befürchten sie, daß mit einem generellen Software-Patent Computer- und Internet-Giganten wie Microsoft und Amazon.com ihre dominante Stellung weiter ausbauen könnten. Die großen Konzerne setzen sich entsprechend für eine Annahme ein und hatten ein anderes Votum des Parlaments erwartet.
"Zutiefst enttäuscht“ äußerte sich ein Sprecher des Europäischen Dachverbandes der Informatik-, Kommunikations- und Elektronikindustrie (EICTA), dem nationale Verbände in Europa sowie führende Unternehmen aus den Vereinigten Staaten, Japan und der EU angehören - darunter Siemens, Sony, Microsoft und Grundig. Sollte die Richtlinie in dieser Form verabschiedet werden, seien etwa Erfindungen im Bereich der Datenverarbeitung ausgeschlossen, weil diese nicht als schützenswerte „Technik“ angesehen würden.
Grüne lehnten ab
Mit der Patentierung von EDV-gestützten Erfindungen erhoffen sich die Befürworter einen besseren Schutz für die Neuentwicklungen von Firmen. Ein Ideenklau soll verhindert werden. Trotz der starken Einschränkungen stimmte die Fraktion der Grünen im Parlament gegen die Vorlage. Der stellvertretende Fraktionsvorsitzende Daniel Cohn-Bendit erklärte, die Abstimmung sei zwar „ein Erfolg für alle, die verhindern wollten, daß eine verheerende Regelung in Kraft tritt“. Der Kommissionsvorschlag sei vom Parlament deutlich verbessert worden. „Dennoch bleiben die Grünen dabei, daß diese Richtlinie nicht gebraucht wird und in die falsche Richtung geht.“
Zwar sei die Vorlage der EU-Kommission „deutlich verbessert“ worden, betonte die Österreicherin Mercedes Echerer. Dennoch schließe der vorliegende Text nicht aus, daß Software-Patente doch noch „durch die Hintertür“ in die EU eingeschleust würden. So sei nicht ausreichend geklärt, ob einzelne Algorithmen - mathematische Zeilen in Computerprogrammen - patentierbar sein könnten oder nicht.
Mittelständischer Softwareunternehmen und eine Minderheit von Abgeordneten erachten das Urheberrecht für ausreichend und lehnen die gemeinschaftsweite Patentierung ab: „Patente auf Logik und Ideen setzen den Wettbewerb außer Kraft und errichten künstliche Marktbarrieren“, sagte die Europaabgeordnete Hiltrud Breyer (Die Grünen). Die Folgen für die Verbraucher wären eine geringere Produktvielfalt und steigende Preise.
Rechtsschutz gegen Branchenriesen aus Übersee
Die britische Berichterstatterin im Parlament, Arlene McCarthy, hatte die überarbeitete Novelle am Dienstag verteidigt. Nur durch diesen Rechtsschutz könnten europäische Wissenschaftler und Unternehmen gegen die Konkurrenz aus den Vereinigten Staaten geschützt werden. Dort und in Japan können sich einige wenige Branchengrößen durch den Patentschutz vor der kleineren Konkurrenz schützen.
Kritiker der neuen Richtlinie befürchten, daß mit der neuen Richtlinie der generellen Patentierbarkeit Tür und Tor geöffnet würden. Eine sehr aktive Lobby von Programmierern und kleineren Softwarefirmen hatte lautstark auf den Busch geklopft, daß sie in ihrer Arbeit gebremst würden. Bei Softwareentwicklungen müßten sie künftig mit aufwendigen Recherchen herausfinden, wer ein Patent an einem ähnlichen Verfahren besitze und dann möglicherweise ihre Gewinne als Lizenzgebühren wieder abgeben. Diese Gefahr sieht der CSU-Abgeordnete Würmeling nicht: „Die überarbeitete Richtlinie bietet wasserdichten Schutz gegen exzessive Patentierung von Software“, sagte er mit Blick auf das amerikanische Modell der generellen Patentierbarkeit. Dies habe nach dem Straßburger Beschluß „nicht die geringste Chance“.
Gegen die Richtlinie machen Vertreter der „Open-Source-Bewegung“ sowie Globalisierungsgegner wie das Netzwerk Attac bereits seit Monaten mit Demonstrationen und Aufrufen im Internet mobil. Rund 200.000 Bürger, darunter freie Programmierer, aber auch Vertreter kleinerer und mittlerer Betriebe, haben eine Petition gegen das geplante EU-Regelwerk unterzeichnet. Damit wird sich am kommenden Dienstag der Petitionsausschuß des Europaparlaments befassen.
Ministerrat berät im November
Die Fraktionen der Grünen und der Vereinten Europäischen Linken lehnten den Vorschlag ab. Die Grüne Mercedes Echerer befürchtet, daß die Kommission die Änderungen des Parlaments nicht übernimmt. Zunächst wird sich jedoch der Ministerrat voraussichtlich im November mit dem Thema befassen. Die Richtlinie kann frühestens zum Jahresende verabschiedet werden.
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