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Zahlreiche Nutzerbeschwerden Kartellamt untersucht Paypal-Pflicht bei Ebay

26.02.2010 ·  Das Bundeskartellamt untersucht die neue Paypal-Pflicht beim Internethändler Ebay. „Bei uns sind zahlreiche Beschwerden eingegangen und selbstverständlich werden wir ihnen nachgehen“, sagte ein Sprecher. Die Untersuchung stehe noch am Anfang. Ein formelles Verfahren gebe es noch nicht.

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Das Bundeskartellamt untersucht die neue Paypal-Pflicht beim Internethändler Ebay. „Bei uns sind zahlreiche Beschwerden eingegangen und selbstverständlich werden wir ihnen nachgehen“, sagte ein Kartellamtssprecher zu FAZ.NET und bestätigte damit einen Bericht der Zeitschrift „Wirtschafts-Woche“. Allerdings sei noch kein formelles Verfahren eingeleitet worden. „Die Prüfung befindet sich noch in einem sehr frühen Stadium.“

Ebay verpflichtet immer mehr private Kleinanbieter und Gelegenheitsnutzer, den konzerneigenen Bezahldienst Paypal anzubieten. Das Auktionshaus selber sagt, es wolle das Bezahlen dadurch sicherer machen, da Paypal wie ein Zwischenhändler fungiert. Das Problem ist allerdings, dass der Paypal-Dienst den Verkäufer Geld kostet, knapp zwei Euro pro 100 Euro Umsatz, zusätzlich zu den sonstigen Ebay-Gebühren. Bei Zahlungen quer durch Europa ist es etwa das Doppelte.

Deshalb werfen Kritiker Ebay vor, der Internethändler nutze seine marktbeherrschende Stellung aus. An der Online-Auktionsplattform komme hierzulande mangels Alternativen kaum einer vorbei - und wenn Ebay nun zwingend vorschreibt, dass die Tochterfirma Papypal zu nutzen ist, drücke Ebay damit auch Paypal auf dem Markt durch.

Ebay im Dialog mit dem Kartellamt

Ebay teilte nach Bekanntwerden der Kartellamts-Untersuchungen mit, das Unternehmen begrüße die Möglichkeit, mit dem Bundeskartellamt zu dem Thema in einen Dialog zu treten. Ebay stehe bereits mit den Kartellwächtern in Kontakt, um die Hintergründe und Ziele der Paypal-Pflicht dazulegen und die Sicht des Unternehmens zu erläutern.

„Wir sind überzeugt, dass die Einführung von Paypal als eine optionale Zahlungsmethode neben anderen Zahlungsmethoden für Verkäufer, die noch keine 50 Bewertungspunkte erhalten haben, rechtlich völlig unbedenklich ist“, sagte eine Sprecherin. Sowohl den Käufern als auch den Verkäufern werde die Neuregelung zu Gute kommen.

2008 gab es schon einmal eine Prüfung

2008 hatte das Bundeskartellamt schon einmal die damals erweiterte Paypal-Pflicht für gewerbliche Händler geprüft, jedoch keine weiteren Schritte eingeleitet. Damals habe Ebay unter anderem wegen der Gefahr, dass gefälschte Markenartikel über die Plattform verkauft werden könnten, darlegen können, dass das Bezahlen über Paypal eine zusätzliche Sicherheit für die Käufer biete. „Ob dies aber im aktuellen Fall analog zu sehen ist, ist durchaus noch ungeklärt“, sagte der Kartellamtssprecher weiter. Wegen der neuen Regeln müsse die Prüfung des Kartellamtes nun noch einmal von vorn beginnen.

Es sei darüber hinaus noch nicht geklärt, ob Ebay überhaupt eine marktbeherrschende Stellung besitze. Diese Frage sei im letzten Paypal-Verfahren nicht abschließend behandelt worden.

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Von Johannes Ritter

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