Im Prozeß gegen den Internetunternehmer Alexander Falk wird das Landgericht Hamburg erst in der kommenden Woche über die Befangenheitsanträge der Verteidigung gegen drei Berufsrichter entscheiden.
Der für Mittwoch angesetzte zweite Verhandlungstag müsse daher entfallen, sagte eine Gerichtssprecherin am Montag. Die Verlesung der Anklageschrift durch die Staatsanwaltschaft verzögert sich damit weiter. Vor einer Entscheidung über die Befangenheitsanträge der Verteidigung müssten die betroffenen Richter zunächst Stellung nehmen, hieß es. Auch der Staatsanwaltschaft müsse gehört werden.
Umsatz durch Scheingeschäfte aufgebläht
Zu der Verlesung der Anklage gegen den 35-jährigen Verlagserben war es zu Prozeßauftakt wegen der Befangenheitsanträge nicht gekommen. Die Staatsanwaltschaft wirft Falk Kursmanipulation, schweren Betrug und Steuerhinterziehung vor. Er soll gemeinsam mit weiteren Beschuldigten den Umsatz der von ihm gegründeten Internet-Firma Ision Internet durch Scheingeschäfte künstlich aufgebläht haben.
Während des Booms am Neuen Markt war der Aktienkurs des Unternehmens dadurch um 75 Prozent in die Höhe getrieben worden. Die Firma war später für 812 Millionen Euro an ein anderes Unternehmen verkauft worden. Sollten die Richter für befangen erklärt werden, könnte Falk auf freien Fuß gesetzt werden, weil seine Untersuchungshaft bereits über eineinhalb Jahre dauert. Vor Prozeßbeginn war bekannt geworden, daß Falk offenbar eine Flucht ins Ausland geplant habe.
