08.08.2005 · Die einen fürchten um die Meinungsvielfalt, die anderen eine Vorherrschaft auf dem Werbemarkt: In der Medienbranche formiert sich Widerstand gegen Springers Griff nach Pro Sieben.
In der Medienbranche formiert sich Widerstand gegen die milliardenschwere Übernahme der größten deutschen TV-Kette Pro Sieben Sat.1 durch den Axel Springer Verlag.
Hier entsteheeine „große Medienmacht sowohl publizistisch als auch auf den Werbemärkten“, sagte der stellvertretende Vorsitzende der Holtzbrinck-Geschäftsführung, Michael Grabner, der „Süddeutschen Zeitung“. Das sei nicht nur für Holtzbrinck ein Thema, sondern für die gesamte Medienbranche. Die Stuttgarter Verlagsgruppe Holtzbrinck (“Zeit“, „Handelsblatt“) will daher beim Bundeskartellamt gegen das Milliardengeschäft deutlich Stellung beziehen. Auch die öffentlich-rechtlichen Fernsehanstalten melden Bedenken an. Wie ein ARD-Sprecher der sagte, wollen die Intendanten der Rundfunkanstalten Mitte September entscheiden, ob sie gegen diegeplante Fusion rechtlich vorgehen.
Springer zuversichtlich
Springer rechnet dennoch weiterhin fest mit einer Genehmigung des Milliardengeschäfts. „Wir sind zuversichtlich, gute Argumente zu haben, um mögliche Bedenken des Kartellamtes auszuräumen“, sagte Springer-Sprecherin Edda Fels. Allerdings wolle der Verlag seine Position der Behörde direkt und nicht über die Öffentlichkeit darlegen: „Wir werden uns umgehend mit dem Kartellamt in Verbindung setzen und die notwendigen Unterlagen einreichen.“
Kartellamtschef Ulf Böge hatte zuvor als Probleme die marktbeherrschende Stellung der „Bild“-Zeitung angeführt, sowie Verflechtungen Springers mit dem RTL-Haupteigentümer Bertelsmann im Zeitschriftendruck. Eine Sprecherin Böges erklärte, das Bundeskartellamt rechne in den nächsten Tagen mit der formellen Anmeldung der Übernahme. Die Prüfung könne bis zu vier Monaten dauern.
Im Kartellverfahren „beigeladen“
Unternehmen, die ein wirtschaftliches Interesse an dem Fusions-Fall haben, also hauptsächlich die Konkurrenten wie Bertelsmann oder Holtzbrinck, können sich in dem Kartellverfahren „beiladen“ lassen, wie eine Sprecherin der Wettbewerbsbehörde am Montag erläuterte. Dann haben sie den Angaben zufolge die Möglichkeit, ihre Sicht der Dinge darzulegen und Akteneinsicht zu nehmen. Außerdem eröffnet ihnen dieser Schritt die Möglichkeit, beim Oberlandesgericht Düsseldorf Beschwerde einzulegen, wenn die Entscheidung nicht in ihrem Sinne ausfällt. Die Entscheidung, ob ein Unternehmen auf eigenen Antrag beigeladen wird, liegt beim Kartellamt, kann aber ebenfalls gerichtlich überprüft werden.
Auch die Landesmedienanstalten wollen bei der Übernahme den Einfluß auf die Meinungsvielfalt prüfen. Nach dem Rundfunkstaatsvertrag sei der Einfluß auf die öffentliche Meinungsbildung entscheidend, sagte der Vorsitzende der Direktorenkonferenz der Landesmedienanstalten (DLM), Wolfgang Thaenert, am Montag in Kassel. Springer verfüge über eine starke Stellung im Zeitungsmarkt, die künftig mit der Kontrolle über fünf TV-Programme verbunden werden solle. Daher müsse der Zusammenschluß nicht nur kartellrechtlich, sondern auch medienrechtlich von der Kommission der DLM zur Ermittlung der Konzentration im Medienbereich (KEK) geprüft werden.
„Wettbewerb allein birgt nicht für Vielfalt“
„Ich begrüße die Verstärkung der publizistischen Kompetenz aus Deutschland auf den globalen Medienmärkten“, sagte Thaenert. Wettbewerb sei zwar eine notwendige, allein aber keine hinreichende Voraussetzung zur Sicherung der Meinungsvielfalt.
Werden neue Lizenzen für das Fernsehen beantragt oder ändern sich die Beteiligungsverhältnisse von Fernsehsendern, beurteilt die KEK, ob ein Unternehmen dadurch eine vorherrschende Meinungsmacht erlangt. Dabei wird die KEK jeweils für die Landesmedienanstalt tätig, bei welcher der Lizenzantrag eingeht oder das jeweilige Unternehmen lizenziert ist. Bei Veränderungen der Beteiligungsverhältnisse können dies
- wie in diesem Falle - auch mehrere Landesmedienanstalten sein.
Erreicht das Unternehmen mit seinen Programmen einen Zuschaueranteil von 30 Prozent im Jahresdurchschnitt, so vermutet die KEK eine vorherrschende Meinungsmacht. Gleiches gilt bei einem Zuschaueranteil von 25 Prozent, wenn das Unternehmen auf einem medienrelevanten verwandten Markt eine beherrschende Stellung hat oder alle Aktivitäten zusammen einen Zuschaueranteil von 30 Prozent erreichen.
Kartellamt: Prüfung kann Monate dauern
Pro Sieben Sat.1 erzielt nach eigenen Angaben in der werberelevanten Zielgruppe der 14- bis 49jährigen einen Zuschaueranteil von 26,9 Prozent. Zum neu formierten Unternehmen würden nicht nur die TV-Sender Pro Sieben, Sat.1 und N24, sondern auch mit der „Bild“ die auflagenstärkste Zeitung Deutschlands gehören.
Unterdessen haben die Analysten der WestLB die Pro-Sieben-Aktien auf „Neutral“ von zuvor „Outperform“ heruntergestuft. Die WestLB begründete den Schritt am Montag mit der Unsicherheit über das Tauschverhältnis für die Pro-Sieben-Vorzugsaktien im Rahmen der Übernahme. Zudem sei das Bar-Abfindungsangebot unattraktiv, und es fehlten noch Aussagen zur Einschätzung des Geschäftspotentials der neuen Gruppe. Daher sei der Nutzen der Übernahme für die Vorzugsaktionäre von Pro Sieben Sat.1 nicht überschaubar, hieß es. Springer hatte sich sämtliche stimmberechtigten Stammaktien des TV-Konzerns gesichert und will den ausstehenden Vorzugsaktionären voraussichtlich 14,10 Euro in bar anbieten, was unter dem derzeitigen Börsenkurs liegt. Später ist eine Verschmelzung beider Firmen geplant.
| Name | Kurs | Prozent |
|---|---|---|
| DAX | 6.738,47 | +0,68% |
| FAZ-INDEX | 1.504,02 | +0,59% |
| TecDAX | 775,33 | +0,71% |
| MDAX | 10.290,00 | +0,40% |
| SDAX | 5.011,74 | +0,53% |
| REX | 421,76 | +0,17% |
| Eurostoxx 50 | 2.491,54 | +0,43% |
| F.A.Z. EURO INDEX | 80,48 | +0,59% |
| Dow Jones | 12.874,00 | +0,57% |
| Nasdaq 100 | 2.569,49 | +0,87% |
| S&P500 | 1.351,77 | +0,68% |
| Nikkei225 | 8.999,18 | +0,58% |
| EUR/USD | 1,3167 | −0,03% |
| Rohöl Brent Crude | 117,79 $ | −0,09% |
| Gold | 1.727,00 $ | +0,91% |
| Bund Future | 138,32 € | −0,22% |