15.02.2006 · Kurz vor Ablauf eines Ultimatums hat Microsoft Vorwürfe der EU-Kommission im Wettbewerbsstreit um den Zugang zu Software-Quell-Codes zurückgewiesen. Brüssel hatte eine tägliche Strafe von zwei Millionen Euro angedroht.
Microsoft hat die Vorwürfe der EU-Kommission zurückgewiesen, wonach der Software-Gigant Auflagen aus Brüssel nicht ausreichend erfüllt hat. „Microsoft ist den technischen Anforderungen aus der Entscheidung der Kommission von 2004 nachgekommen“, hieß es in einer Erklärung, die der Konzern den EU-Wettbewerbshütern in Brüssel am Mittwoch und damit fristgerecht vorlegte. Die EU-Kommission hat dem Konzern ein Bußgeld bis zu zwei Millionen Euro pro Tag angedroht.
Microsoft legte seine Argumente in einem 75seitigen Schreiben dar, in dem auch einige Vorwürfe an die Adresse der EU-Kommission erhoben wurden. Diese habe trotz wiederholter Aufforderungen von Microsoft ihre Forderungen nicht klar definiert, hieß es. Ein Kommissionssprecher wies dies zurück. Microsoft sei wiederholt gemahnt worden, „vollständige und genaue“ Angaben zu machen. Hinsichtlich der technischen Dokumentation seien schon im Juni 2005 „sehr ernste Zweifel“ geäußert worden.
Ein Sprecher von Microsoft erklärte, das Unternehmen werde in dem Streit um die Sanktionserfüllung eine mündliche Anhörung beantragen. Erst nach der Prüfung der Dokumente und dieser Anhörung kann die Kommission über neue Strafen entscheiden.
Es geht es um die Quell-Codes
Im Kern geht es um die Überlassung des Quell-Codes von Software-Schnittstellen (APIs) an Konkurrenzunternehmen. Für eine Stellungnahme hatte Brüssel dem Unternehmen eine Frist bis zum Mittwoch eingeräumt. In der Microsoft-Erklärung hieß es: „Hunderte Microsoft-Mitarbeiter ... haben mehr als 30.000 Stunden daran gearbeitet, mehr als 12.000 Seiten detaillierter technischer Dokumente für die Lizenzierung zusammenzustellen.“ Die Serverprogramme erlauben es, mehrere Computer zu vernetzen und etwa gemeinsam auf einen Drucker zugreifen zu lassen. Die Auflagen sollen sicherstellen, daß die beherrschende Stellung der Microsoft-Betriebssysteme andere Softwarehersteller nicht vom Markt verdrängt, weil ihre Programme nicht mit denen von Microsoft kompatibel sind.
Die EU-Kommission will nun in den kommenden Wochen entscheiden, ob die von Microsoft vorgelegte Antwort ausreichend ist und gegebenenfalls Strafen verhängen. Ein unabhängiger Experte, Professor Neil Barrett, hatte sich im Herbst kritisch zu der von Microsoft vorgelegten Dokumentation geäußert und eine deutliche Überarbeitung angemahnt. Er und seine Kollegen seien mit der Microsoft-Anleitung nicht in der Lage gewesen, Produkte von Konkurrenten auf Microsoft-Servern zum Laufen zu bringen, erklärte Barrett.
Die EU hat Microsoft im März 2004 wegen des Mißbrauchs einer marktbeherrschenden Stellung zu einer Rekordstrafe von 497 Millionen Euro verurteilt. Schwerer als diese Strafe wiegt für Microsoft aber offenbar die Auflage, Konkurrenten den Einblick in den API-Code zu gewähren. Gegen das Urteil hat Microsoft Berufung beim Europäischen Gerichtshof eingelegt, eine aufschiebende Wirkung wurde aber verneint. Die Berufungsverhandlung soll Ende April beginnen.
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