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Wettbewerb Glos schließt Ministererlaubnis für Springer nicht aus

28.11.2005 ·  Mit einer Anhörung des Springer-Verlages schließt die Kommission der Medienwächter KEK die Prüfung der geplanten Übernahme von Pro Sieben Sat.1 durch den Medienkonzern ab. Ein Ergebnis soll es noch 2005 geben.

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Bundeswirtschaftsminister Michael Glos hofft darauf, daß der Streit um die Übernahme des TV-Konzerns ProSieben durch den Axel Springer Verlag ohne eine Ministererlaubnis geregelt werden kann.

Eine Sprecherin des Ministers erklärte am Montag in Berlin, Glos habe die Hoffnung geäußert, daß sich die Frage einer Ministererlaubnis nicht stelle, sondern der Fall unterhalb der Ministerebene geklärt werden könne. Aktuell sei das Bundeskartellamt am Zuge, das aber noch keine Entscheidung zur Zulässigkeit des Kaufs getroffen habe. Zur Möglichkeit, daß er bei einer negativen Entscheidung der Kartellwächter angerufen werde und bei ihm eine Ausnahmegenehmigung beantragt werde, habe Glos ganz generell angemerkt, daß man auf dieser Welt nie etwas ausschließen könne.

Regierungssprecher Ulrich Wilhelm ergänzte: „Das Thema ist ja ein rechtsförmliches Verfahren.“ Insoweit sei der Minister involviert. Kanzlerin Angela Merkel sei damit aber bislang nicht befasst worden. Die Kommission zur Ermittlung der Konzentration im Medienbereich (KEK) will sich nach Angaben vom vergangenen Wochenende am Montag bei einem Gespräch mit den Direktoren der betroffenen Landesmedienanstalten sowie von Springer und ProSieben/Sat.1 mit dem Thema beschäftigen.

KEK gegen Fusion

Die „Frankfurter Allgemeine Zeitung“ hatte berichtet, die KEK sei gegen die Übernahme siehe: (Pro-Sieben-Übernahme: Medienaufseher wollen Springer die Gelbe Karte zeigen). Die KEK muß die Übernahme ebenso wie das Bundeskartellamt genehmigen. Sie prüft, ob der Springer-Verlag mit der Übernahme eine vorherrschende Meinungsmacht erlangt. Das Kartellamt hatte bereits Anfang vergangener Woche mitgeteilt, daß es den Zusammenschluß derzeit für nicht genehmigungsfähig halte. Um die Bedenken der Wettbewerbshüter auszuräumen, muss Springer umfangreiche Zugeständnisse machen.

Ergebnis noch im Dezember

Ein Ergebnis der KEK-Anhörung soll noch im Dezember bekannt gegeben werden, wie die Kommission am Montag in Potsdam mitteilte. „Wir haben zu kontrollieren, ob durch die Fusion eine vorherrschende Meinungsmacht entsteht“, erklärte der Direktor der KEK, Dieter Dörr. Erstmals ziehen die Medienwächter dabei auch die Meinungsmacht in anderen Bereichen als auf dem Fernsehmarkt in Betracht. Bisher hatte die KEK nur geprüft, ob ein Anbieter im TV-Bereich mehr als 30 Prozent Zuschaueranteil erreicht. Hat ein Unternehmen in medienrelevanten verwandten Markt bereits eine marktbeherrschende Stellung, liegt die Grenze für den Zuschaueranteil bei 25 Prozent.

Pro Sieben Sat.1 liegt mit seinen Programmen Sat.1, ProSieben, Kabel Eins und N24 bei etwa 23 Prozent. Die KEK kann sich aber auch dann gegen eine Fusion aussprechen, wenn die gesamten Medienaktivitäten eines Konzerns einem Zuschaueranteil von 30 Prozent entsprechen. Dies könnte Springer in Bedrängnis bringen, weil der Verlag vor allem mit der „Bild“-Zeitung und seinen Publikumszeitschriften Millionen Leser erreicht. Unter Experten ist allerdings umstritten, mit welcher Formel dies in die Berechnung eines Zuschaueranteils einfließen soll. Eigens dazu veranstaltete die KEK im vergangenen Oktober eine Expertenanhörung.

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