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Wettbewerb AMD attackiert Intel mit Kartellklage

29.06.2005 ·  Der amerikanische Chiphersteller Advanced Micro Devices (AMD) fordert von Intel Schadensersatz in Milliardenhöhe. Der Hauptkonkurrent soll zahlreiche Unternehmen davon abgehalten haben, Geschäfte mit AMD zu machen.

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Der amerikanische Chiphersteller Advanced Micro Devices (AMD) hat gegen den Branchenführer und Hauptkonkurrenten Intel eine umfassende Kartellrechtsklage eingereicht und fordert Schadensersatz in Milliardenhöhe. In der detaillierten Klageschrift wird Intel vorgeworfen, auf 38 namentlich genannte Computerhersteller, kleine Systemhäuser, Groß- und Einzelhändler erheblichen Druck ausgeübt zu haben. Sie sollen mit illegalen Anreizen und auch Zwang davon abgehalten worden sein, Geschäftsbeziehungen mit AMD einzugehen, behauptet der Chiphersteller aus dem kalifornischen Sunnyvale. Entsprechende Geschäftspraktiken sollen künftig unterlassen werden.

Mit dem Beginn eines Verfahrens wird frühestens Ende des kommenden Jahres gerechnet. Die Klage wurde im Bundesstaat Delaware eingereicht, dem juristischen Sitz des kalifornischen Unternehmens Intel.

Wichtige Kunden angeblich unter Druck gesetzt

AMD wirft Intel in der Klageschrift auf 48 Seiten unter anderem vor, wichtige Kunden wie Dell, Sony, Toshiba, Gateway und Hitachi zu exklusiven Vereinbarungen mit Intel gezwungen zu haben. Dafür sollen sie Barzahlungen in Millionenhöhe, Sonderpreise oder erhebliche Marktsubventionen erhalten haben. Diese seien mit der Bedingung verknüpft worden, keine AMD-Chips zu verwenden oder zu verkaufen. Beim größten europäischen Computereinzelhändler Media Markt, der 35 Prozent des deutschen Einzelhandelsmarktes repräsentiere und zur Metro-Gruppe gehört, sei AMD ausgeschlossen worden.

AMD führt in der Begründung seiner Klage auch Teilexklusivabkommen mit NEC, Acer und Fujitsu an. Sie seien durch Rabatte und Marktentwicklungs-Gelder erzwungen worden, die Käufe von AMD teilweise oder ganz verhinderten. Hewlett-Packard (HP) sowie der inzwischen in HP aufgegangene Computerhersteller Compaq werden in der Klage ebenfalls genannt. HP sei nach seiner Ankündigung im Jahr 2002, künftig auch AMD-Chips in seinen Personalcomputern (PC) verwenden zu wollen, zu umfangreichen Zugeständnissen gezwungen worden und habe nur 160.000 Chips von 1 Million Mikroprozessoren abgenommen, die AMD dem Computerhersteller kostenlos zur Verfügung gestellt habe. Durch solche Geschäftspraktiken seien letztlich die Computerpreise in die Höhe getrieben und die Auswahl begrenzt worden.

Unter Berufung auf japanische Wettbewerbshüter

AMD beruft und stützt sich in seiner Argumentation unter anderem auf die japanische Wettbewerbsbehörde JFTC. Diese hatte im März entschieden, daß Intel seine Monopolstellung mißbraucht habe, um fairen und offenen Wettbewerb zu verhindern. Mit einer Klausel, die Kunden beim Einsatz von Chips anderer Hersteller eingeschränkt habe, habe Intel gegen das japanische Monopolgesetz verstoßen. Intel hatte daraufhin erklärt, sich künftig an die Vorgaben zu halten, Verstöße aber bestritten. Die Europäische Kommission in Brüssel führt derzeit ein Untersuchungsverfahren gegen Intel wegen ähnlicher Verstöße gegen das Kartellrecht durch und arbeitet mit den japanischen Behörden zusammen. Im Jahr 2002 hatte die Kommission einen vergleichbaren Vorstoß von AMD noch zurückgewiesen.

Intel hat bei den Chips für PC und kleinere Netzwerkrechner (Server) eine ähnlich dominierende Position wie der Softwarekonzern Microsoft mit Windows bei den PC-Betriebssystemen. Der Intel-Marktanteil in diesem Markt liegt, gemessen am Absatz, bei 80 Prozent und, gemessen am Umsatz, bei 90 Prozent. "Menschen aus Osaka, Frankfurt oder Chicago zahlen jeden Tag den Preis in bar dafür, daß Intel seine Monopolstellung mißbraucht", sagte Hector Ruiz, der Vorstandsvorsitzende von AMD.

AMD will die betroffenen Unternehmen unter Strafandrohung vorladen und deren E-Mail-Verkehr offenlegen lassen. Ruiz habe mit vielen Kunden gesprochen und hoffe auf deren Hilfe. Intel bezeichnete seine Verkaufspraktiken als fair. Die Klage sei bisher nicht zugestellt worden.

Quelle: Kno., F.A.Z., 29.06.2005, Nr. 148 / Seite 14
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