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Verbraucherschutz Schutz vor Telefonbetrug mit 0190 Nummern

23.05.2003 ·  Gesetz soll Mißbrauch mit teuren Rufnummern eindämmen

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Dem verbreiteten Mißbrauch mit teuren Telefondiensten wollen Bundesregierung und Bundesrat einvernehmlich ein Ende bereiten. Die Länderkammer hat am Freitag im Grundsatz einem Gesetzentwurf der rot-grünen Koalition zugestimmt. Auch CDU/CSU haben in der Beratung im Wirtschaftsausschuß des Bundestags Zustimmung signalisiert. Damit sollen Verbraucher vor unseriösen Anbietern dieser "Mehrwertdiensterufnummern" geschützt werden.

Diese fangen meist mit den Ziffern 0190 oder 0900 an; aber auch andere Zahlenfolgen können vorne stehen. Anrufern wird ein breites Spektrum an Zusatzleistungen angeboten, das von Rechts- und Medizinberatung bis zum Telefonsex reicht. Die dafür anfallenden - nach oben nicht begrenzten - Gebühren werden über die reguläre Telefonrechnung abgerechnet und dann vom Telekommunikationsunternehmen, über das die Verbindung geschaltet wurde, an den jeweiligen Diensteanbieter weitergeleitet. Häufig werden Kunden aber durch Scheinanrufe oder unzutreffende SMS-Botschaften auf ihrem Handy zu einem Anruf geködert oder der Hochpreischarakter der Nummer in einem "Zahlensalat" versteckt. Solche Anbieter sitzen meist im fernen Ausland; dementsprechend schwer sind sie zu belangen und oft nicht einmal zu ermitteln.

Vielfach werden diese Leistungen außerdem von Computerbenutzern genutzt, um zum Beispiel gegen eine Gebühr Programm-, Musik- oder Bilddateien aus dem Internet herunterzuladen. Betrügerische Anbieter verbreiten jedoch zunehmend spezielle Einwählprogramme (Dialer), die sich unbemerkt auf Personalcomputern installieren und die Telekommunikationsverbindungen seines Besitzers heimlich auf teure Leitungen umlenken. Gerichte haben bislang höchst unterschiedlich über die Frage entschieden, ob ungewollte Nutzer in solchen Fällen die mitunter fünfstelligen Rechnungen zu bezahlen haben. Auch ist umstritten, ob der Kunde oder der Anbieter die Beweislast für das Zustandekommen einer solchen Verbindung trägt.

Abhilfe soll nun ein ganzes Bündel von Maßnahmen bringen. So schreibt der Gesetzentwurf vor, daß die Netzbetreiber jede Verbindung zu diesen Nummern automatisch nach einer Stunde trennen, wenn sich der Kunde nicht ausdrücklich dagegen entscheidet. Anrufern muß zunächst der Preis angesagt werden. Dialer-Programme müssen bei der Regulierungsbehörde registriert werden. Diese darf unredlichen Anbietern eine Nummer wieder entziehen. Alle diese Nummern müssen zudem in einer Datenbank erfaßt werden, die im Internet veröffentlicht wird, damit Geschädigte den Betreiber ermitteln können; sie erhalten einen Auskunftsanspruch gegenüber der Behörde. Netzbetreiber müssen bei der Speicherung der Verbindungsdaten mit solchen Nummern nicht mehr die drei Endziffern anonymisieren. Geändert werden dazu das Telekommunikationsgesetz und die dazugehörige Datenschutzverordnung. (jja.)

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Von Heike Göbel

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30.05.2012 09:49 Uhr
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