02.05.2007 · Mit dem Telekom-Gesetz will die Bundesregierung der Telekom eine „Regulierungspause“ gönnen, falls das Unternehmen in neue Glasfaserkabel investiert. Die EU findet das keine gute Idee. Und will dagegen klagen.
Eine Klage gegen Deutschland vor dem Europäischen Gerichtshof (EuGH) wegen angeblicher Wettbewerbsvorteile für die Deutsche Telekom rückt näher. Die EU-Kommission beschloss am Mittwoch in Brüssel, das Verfahren gegen die Bundesregierung voranzutreiben. Es geht um das jüngst in Kraft getretene Telekom-Gesetz, dass das geplante superschnelle Internet-Netz der Telekom (VDSL) zeitweise von der Überwachung durch die Wettbewerbshüter ausnehmen soll.
Ändert Deutschland das Gesetz nicht binnen eines Monats, werde beim EuGH in Luxemburg Klage eingereicht, sagte der Sprecher der Telekom-Kommissarin Viviane Reding.
Bundesregierung bleibt hartnäckig
Die Kommission hatte der Bundesregierung am 14. März ein zweites Mal 15 Tage eingeräumt, Stellung zu nehmen und eine Gesetzesänderung auf den Weg zu bringen. Doch die Regierung in Berlin bewege sich bisher in der Sache nicht. „Das läuft so auf eine Klage in Luxemburg hinaus“, sagte der Sprecher. Die Kommission hatte das Verfahren am 26. Februar eröffnet. Es war das erste Vertragsverletzungsverfahren gegen Berlin seit der Übernahme der EU-Ratspräsidentschaft Anfang Januar.
Die Telekom führte an, dass die Ausnahme gerechtfertigt sei angesichts von geplanten Investitionen in Höhe von drei Milliarden Euro. Das neue Netz soll Übertragungsraten von bis zu 50 Megabit pro Sekunde (mbit/s) ermöglichen. Derzeit sind im herkömmlichen DSL-Netz bis zu 6 mbit/s und bei besonders schnellen Verbindungen 16 mbit/s möglich.
| Name | Kurs | Prozent |
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| FAZ-INDEX | 1.379,88 | −1,02% |
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| EUR/USD | 1,2455 | −0,26% |
| Rohöl Brent Crude | 105,97 $ | −0,82% |
| Gold | 1.579,50 $ | +0,31% |
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