Private Internetnutzer, die unbefugt Musikstücke auf Online-Tauschbörsen stellen, müssen künftig vermehrt mit erheblichen Schadensersatzansprüchen rechnen. Denn Internet-Provider wie die Deutsche Telekom müssen den Rechteinhabern Namen und Anschrift von solchen Nutzern mitteilen. Das hat der Bundesgerichtshof am Freitag in einem Fall zum Titel „Bitte hör nicht auf zu träumen“ des Sängers Xavier Naidoo entschieden.
Damit stellten die Karlsruher Bundesrichter klar, dass Rechteinhaber nicht nur die Daten verlangen können, wenn jemand damit Geld verdient und somit im „gewerblichen Ausmaß handelt“, sondern auch von Privatpersonen. Sonst wäre der Rechteinhaber in diesen Situationen faktisch schutzlos gestellt, argumentierten die Richter.
Jetzt sind auch Privatleute betroffen
Ein Antrag auf Auskunft sei „unter Abwägung der betroffenen Rechte des Rechtsinhabers, des Auskunftspflichtigen und der Nutzer sowie unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit in aller Regel ohne weiteres begründet“, betonte der BGH.
Das Oberlandesgericht Köln hatte das Auskunftsersuchen des Rechteinhabers noch mit dem Hinweis abgelehnt, der betroffene Nutzer hätte das Musikstück schließlich nicht zu gewerblichen Zwecken ins Internet gestellt. Rechteinhaber mussten deshalb bisher oft den Umweg über die Staatsanwaltschaft gehen, um an die Namen und Adresse der Verletzer zu kommen.
Künftig haben sie es nun leichter: Sie können die IP-Adressen von Privatleuten ausfindig machen lassen und sich damit dann an den Internet-Provider wenden. Dieser muss dann Name und Anschrift herausgeben, damit die jeweils betroffenen Musiker, Plattenfirmen oder Musikvertriebsunternehmen Schadensersatz einfordern können.
Solche Schadensersatzforderungen haben schon bei vielen privaten Internetnutzern für Schrecken gesorgt, denn umtriebige Anwaltskanzleien stellen im Namen der Rechteinhaber auch schon einmal Abmahngebühren im vierstelligen Bereich in Rechnung. Um dem „Abmahnunwesen“ Einhalt zu gebieten, plant die Bundesjustizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger die Abmahngebühren zu deckeln (Aktenzeichen: I ZB80/11).
Die Provider sind hier auch in Pflicht!
Peter Wuitschick (Demokrat2012)
- 11.08.2012, 17:16 Uhr
Titel mal wieder falsch
Jochen Schrauber (J.Schrauber)
- 11.08.2012, 14:38 Uhr
Werbung für die Piraten
Erich Jansen (Nonosus)
- 11.08.2012, 11:44 Uhr
Zweierlei Maß
Winfried Weihrauch (Fomalhaut)
- 11.08.2012, 09:48 Uhr
BGH unterstützt Abmahnterror
Sophia Orti (rum)
- 11.08.2012, 08:49 Uhr