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Urheberrechtsdebatte SPD gegen pauschale „Kulturflatrate“

 ·  In der Diskussion um das Urheberrecht stellt die SPD ein Thesenpapier vor. Eine „Kulturflatrate“ lehnt die Bundestagsfraktion der Partei dezidiert ab. Zudem sollen die Kosten für eine Abmahnung begrenzt werden.

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© Pilar, Daniel Die SPD-Bundestagsfraktion um Brigitte Zypries stellt sich ein „faires und zeitgemäßes Urheberrecht“ vor

Die Diskussion um das Urheberrecht in der digitalen Welt hat am „Welttag der kulturellen Vielfalt“ an diesem Montag neues Feuer erhalten. Die SPD-Bundestagsfraktion stellte ein zwölf Punkte umfassendes Thesenpapier für ein „faires und zeitgemäßes Urheberrecht“ vor. Mit dabei: Brigitte Zypries (SPD), die als Bundesjustizministerin im Jahr 2008 eine Urheberrechtsreform zu verantworten hatte, die offenbar nicht ausgereicht hat, um das Urheberrecht internetfit zu machen.

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Doch auch im Jahr 2012 machen die Sozialdemokraten deutlich, dass auch sie keine einfachen Lösungen parat haben. Die wohl einfachste Variante eines neuen Verteilungssystems, die sogenannte „Kulturflatrate“, lehnt die SPD-Fraktion dezidiert ab. Eine generelle „Zwangsabgabe“ würde zu erheblichen Kosten führen, sagte die ehemalige Bundesjustizministerin Brigitte Zypries bei der Vorstellung des Thesenpapiers in Berlin. Außerdem müssten auch diejenigen sie leisten, die das Internet nur in geringem Umfang nutzen. „Die Menschen könnten sich das nicht leisten.“

Die Stellung der Urheber soll nach Ansicht der Sozialdemokraten verbessert werden, ihre Position in den Verhandlungen mit den Verlagen soll gestärkt werden durch neue Kontrollinstrumente für die Vereinbarungen. Außerdem sollen Verwertungsgesellschaften wie die Gema transparenter werden.

Die SPD will nicht die massenhaften Urheberrechtsverletzungen im Internet legalisieren, aber einen Weg finden, wie die Nutzer flexibler als jetzt legal Inhalte konsumieren können. Lizenzierungsmodelle, wie die Gema sie als Vertreterin der Urheberrechtsindustrie mit Plattformbetreibern im Internet vereinbart, kann sich die SPD-Fraktion auch für andere digitale Inhalte vorstellen.

Gegen die Einführung von Warnhinweismodellen

Die Kosten für eine Abmahnung sollen begrenzt werden. Die Regelungen zur Verantwortlichkeit von Hostprovidern - wie die Plattformbetreiber Facebook oder Youtube - sollen überarbeitet werden. Urheber müssten schneller und einfacher auch international durchsetzen können, dass ihre Werke schnell von solchen Internetseiten entfernt werden, wenn sie Urheberrechte verletzen.

Weitere Impulse für eine bessere Rechtsdurchsetzung sieht die Agenda der SPD nicht vor. Ausdrücklich stellt sie sich gegen die Einführung von Warnhinweismodellen und eine flächendeckende Filterung des Datenstroms.

„Abmilderung des derzeitige Abmahnproblem“

Gerade die Diskussion um solche Warnhinweismodelle wird leidenschaftlich geführt. Der Charme an der Idee ist, dass Internetnutzer, die Urheberrechtsverletzungen begehen, zunächst zweimal eine Warnung von ihrem Internetprovider erhalten und nicht gleich kalt von einer Abmahnung mit saftigen Abmahnkosten erwischt werden. Beim dritten Mal kann dann der Urheber oder ein Verlag, der die Nutzungsrechte inne hat, die Identität des Rechtsverletzers erfahren und ihn abmahnen und auf Schadensersatz verklagen.

„Die Warnhinweise sind also keine Verschärfung des Urheberrechts, sondern mildern das derzeitige Abmahnproblem ab“, sagte der Kölner Rechtswissenschaftler Rolf Schwartmann am Montag in einer Sachverständigenanhörung des Unterausschusses Neue Medien des Deutschen Bundestags.

„Wir müssen uns politisch dagegen entscheiden“

Schwartmann hatte Anfang des Jahres im Auftrag des Bundeswirtschaftsministeriums dieses Warnhinweismodell entwickelt und dafür aus den Lagern der Vertreter eines möglichst neutralen Internet viel Kritik erhalten. Die Warnhinweise führten zu Grundrechtseingriffen, zur Überwachung des Datenstroms und zu einer unerwünschten Privatisierung des Rechts, konstatierten der Kölner Rechtsanwalt Dieter Frey und der Vorstand des Internetwirtschaftsverbands Eco, Oliver Süme, der insbesondere die Interessen der Internetprovider vertritt.

Frank Rieger vom Chaos Computer Club sagte in der Sachverständigenanhörung, das Warnhinweismodell sei der Versuch, eine zentralisierte Datenbank über Internetnutzer aufzubauen. „Die Überwachung der Internetnutzer ist technisch kein Problem. Aber wir müssen uns politisch dagegen entscheiden.“

Für die Vermarktung blieb kaum noch Zeit

Eigentlich sollte es in der Sitzung des Unterausschusses auch noch um neue Möglichkeiten für Vermarktung von Musik, Filmen und Büchern im Internet gehen. Doch weil der Redebedarf über Warnhinweismodelle – die, weil sie aus technischen Gründen nur in Peer-to-Peer-Netzwerken funktionieren, nur für 20 Prozent der Urheberrechtsverletzungen im Internet in Frage kommen – so groß war, blieb dafür kaum Zeit.

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Von Patrick Welter

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