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Telekommunikation Anrufe auf das Handy sollen billiger werden

05.04.2006 ·  Anrufe vom Festnetz zum Handy könnten schon bald billiger werden. Die Bundesnetzagentur will die deutschen Netzbetreiber T-Mobile, Vodafone, E-Plus und O2 zwingen, die Gebühren für Anrufe in ihrem Netz zu senken.

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Anrufe vom Festnetz zum Handy könnten schon bald billiger werden. Die Bundesnetzagentur veröffentlichte am Mittwoch den Entwurf einer Regulierungsverfügung, mit der die Aufsichtsbehörde eine spürbare Senkung der Gebühren erzwingen will, die die vier deutschen Netzbetreiber T-Mobile, Vodafone, E-Plus und O2 bei Anrufen in ihrem Netz in Rechnung stellen. Alle Betroffenen haben nun vier Wochen Zeit, dazu Stellung zu nehmen.

Derzeit kassieren die führenden deutschen Mobilfunkanbieter T-Mobile und Vodafone bei Anrufen in ihrem Netz Weiterleitungsgebühren von 11 Cent in der Minute, die kleineren Anbieter, E-Plus und 02, sogar 12,4 Cent je Minute. Dies spült beträchtliche Gewinne in die Kassen der Mobilfunker - auf Kosten der Verbraucher.

Monopol der Mobilfunkkonzerne

Das will der Präsident der Bundesnetzagentur Matthias Kurth jetzt ändern. Die Bundesnetzagentur sieht sich nach einer Marktanalyse zum Einschreiten verpflichtet, da die vier Mobilfunkkonzerne bei Anrufen in ihrem eigenen Netz praktisch über ein Monopol verfügen.

In einem ersten Schritt sollen die sogenannten Terminierungsentgelte nach dem Willen der Behörde bei den großen Mobilfunkanbieter auf unter 10 Cent sinken. Dabei droht die Bundesnetzagentur den Mobilfunkbetreibern mit ihrer schärfsten Waffe: der Einführung einer Genehmigungspflicht für die Weiterleitungstarife.

Freiwillige Vereinbarungen noch möglich

Doch könnten die Unternehmen diese Zwangsmaßnahme noch durch freiwillige Vereinbarungen abwenden, betonte Kurth vor wenigen Tagen. Voraussetzung sei aber, daß sie die Preise weiter absenkten und sich dabei an den europäischen Standards bei vergleichbaren, effizienten Netzbetreibern orientierten. Das könnte allerdings für die Mobilfunkbetreiber drastische Einnahmeausfälle bedeuten. Auf jeden Fall werde die neue Regulierungsverfügung noch in diesem Jahr in Kraft treten, hieß es bei der Behörde.

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Von Heike Göbel

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