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Suche nach Steuersündern Fiskus scannt 100.000 Webseiten am Tag

06.02.2008 ·  Mit einer speziellen, lernfähigen Software durchforstet das Finanzamt Tag für Tag das Internet. Das Ziel: Der Fiskus will gewerbliche Internet-Händler auf Plattformen wie Ebay aufspüren, die ihre Gewinne vor der Steuer verheimlichen.

Von Joachim Jahn
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Die deutschen Finanzämter durchforsten mit einer lernfähigen Suchmaschine täglich rund 100.000 Seiten im Internet nach Steuersündern. Das hat die Bundesregierung jetzt der FDP-Bundestagfraktion auf deren Anfrage hin mitgeteilt.

Dabei handelt es sich um eine spezielle Software namens Xpider, die auf dem freien Markt erhältlich ist und ursprünglich von einer Tochterfirma der Deutschen Börse AG für die Recherche von Finanzanalysten entwickelt wurde. Sie wird mittlerweile aber auch unter anderem vom Bundeszentralamt für Steuern genutzt.

Gewerbliche Internet-Händler im Visier

Aufgespürt werden sollen mit dieser Software vor allem gewerbliche Internet-Händler auf Plattformen wie Ebay, die ihre Gewinne vor dem Fiskus verheimlichen. Eine Einstufung als „verdächtiger Profikäufer“ durch das Suchprogramm sei dagegen ausgeschlossen, versichert die Regierung in ihrer Antwort, die der F.A.Z. vorliegt.

Denn der elektronische Geschäftsverkehr werde nur nach nicht registrierten Unternehmen durchsucht, die Waren oder Dienstleistungen anböten. Allerdings gelten im Einkommen- und Umsatzsteuerrecht auch Einzelpersonen vielfach als Unternehmen.

Während der Suche wird das Programm immer „klüger“

Wie die Regierung weiter mitteilte, kann Xpider automatisch Internetseiten identifizieren, „die auf unternehmerische Tätigkeit schließen lassen“. Deren Erkennung und Überprüfung erfolge anhand einer „lernfähigen Wissensmanagementkomponente“. Darüber hinaus sei das System in der Lage, Angebote und Verkäufe aus Online-Verkaufs- und -Versteigerungsplattformen „anbieterbezogen zu aggregieren“, also zusammenzuführen.

Bei verdächtigen Treffern holten die Finanzämter von den Internetauktions- und Handelshäusern „Einzel- und Sammelauskünfte“ ein; sie könnten auch die Vorlage von Büchern, Aufzeichnungen, Geschäftspapieren und anderen Urkunden verlangen. Diese Auskunftsersuchen seien durch die Abgabeordnung gedeckt.

Zahlen über diese Fälle oder über die sodann eingeleiteten Steuerstrafverfahren nennt das Bundesfinanzministerium nicht, weil all dies allein in die Zuständigkeit der Länder falle. Auf einer Internetseite für Nutzer der Verkaufsplattform Ebay wird bereits gewarnt: „Durch die schnelle Lernfähigkeit des Web-Crawlers wird Xpider während der Suche immer klüger, so dass er in Kürze mehr über den Online-Händler weiß, als diesem vielleicht lieb ist.“

Quelle: F.A.Z., 07.02.2008, Nr. 32 / Seite 11
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