14.09.2004 · Patente auf Software werden derzeit heiß diskutiert. Eine bevorstehende Entscheidung der EU-Kommission könnte zu einer Ausweitung der Patentierbarkeit führen. Dies wäre schädlich für Innovationen allgemein - und insbesondere für Start-ups.
Von Joachim HenkelSie haben ein Software-Unternehmen gegründet oder sind im E-Business aktiv? Dann sollten Sie sich gründlich über Software-Patente informieren. Andernfalls könnten Sie ganz unerwartet wegen Patentverletzung verklagt werden, so wie derzeit zahlreiche Mittelständler in den USA von der Firma PanIP.
PanIP hält Patente auf ein „automated sales and service system“ und ein „automatic business and financial transaction-processing system“. Diese Patente decken so ziemlich alles ab, was mit E-Commerce zu tun hat - gut möglich, dass demnächst auch Amazon.com verklagt wird.
Patente als Innovationsbremsen
Grundsätzlich sind Patente und die Verfolgung von Patentverletzungen eine sinnvolle Sache, volkswirtschaftlich wie auch für das einzelne Unternehmen. Patente auf Software und elektronische Geschäftsprozesse, wie die oben genannten, sind jedoch häufig trivial und sehr breit definiert. Solche Patente, deren Zahl leider unaufhörlich zunimmt, richten erheblichen Schaden an: Sie schränken die Nutzung der „Erfindung“ ein und verursachen unnötige Kosten für Patentrecherchen, Lizenzierungsverhandlungen und „Drumherumerfinden“. Sie schaffen Unsicherheit und behindern weiterführende Entwicklungen, was die Innovationstätigkeit insgesamt bremst. Diese Nachteile werden nicht durch erhöhte Innovationsanreize für den Patentanmelder aufgewogen.
USA und Europa
Das Thema „Software-Patente“ ist für deutsche IT-Unternehmen - gerade auch für Start-ups - aus drei Gründen interessant. Erstens werden in den USA seit Mitte der 80er Jahre Patente auf Software erteilt, so dass vor einem Markteintritt dort sorgfältig recherchiert werden muss, ob das eigene Produkt nicht US-Schutzrechte verletzt. Zweitens gibt es de facto auch in Europa schon zigtausende Software-Patente. Eigentlich sind sie gesetzlich ausgeschlossen, aber der Text ist diffus: nur Software „als solche“ ist von der Patentierung ausgeschlossen, während sie in Verbindung mit einer „technischen Anwendung“ patentierbar ist. Hier hängt viel von der geschickten Formulierung der Patentschrift ab.
Entscheidung der EU-Kommission
Drittens - und das ist der wichtigste Punkt - steht eine Entscheidung der Europäischen Kommission bevor, welche die Frage der Software-Patentierung klären soll. Derzeit sieht es so aus, als würde die Patentierbarkeit von Software-Programmen erweitert, und auch die Bundesregierung scheint diesen Kurs zu unterstützen. Eine solche Entwicklung wäre schädlich für die deutsche Software-Industrie und insbesondere für kleine Unternehmen.
Warum schädlich? Ein junges Unternehmen kann innovative Software doch durch ein Patent schützen und sich so Gewinne sichern - oder? Die Praxis sieht leider anders aus. Um ein Patent durchzusetzen, sind mehrere Schritte nötig. Zuerst muss die Verletzung entdeckt und nachgewiesen werden - bei Software zumeist nicht einfach. Dann steht ein Rechtsstreit an, der teuer und riskant ist - Recht haben und Recht bekommen sind nun einmal nicht das gleiche.
Und schließlich kann ein Rechtsstreit lange dauern, selbst wenn der Klagende am Ende gewinnt. Bedrohlich für das Start-up wird es vor allem, wenn der Verletzer ein großer Konzern ist, der mehr Geld, bessere Anwälte und umfangreiche Erfahrung in Rechtsstreitigkeiten hat. In diesem Fall hat ein kleines Unternehmen bestenfalls dann Chancen, wenn das Patent unangreifbar und die Verletzung ganz offensichtlich ist.
Minenfeld aus Patenten
Viel häufiger als innovative Start-ups mit eigenen Patenten sind in Deutschland jedoch Unternehmen, die kundenindividuelle Software entwickeln oder Standardprogramme anpassen. Für diese Unternehmen ist das Risiko groß, versehentlich eins der vielen banalen Software-Patente zu verletzen. Zudem fallen verschiedene Kosten für Recherchen, Lizenzierung etc. an, die effektiv den Marktzutritt für kleine Firmen erschweren. Eine Ausweitung der Patentierbarkeit würde dieses Problem verschärfen. Sie wäre zudem nicht förderlich für den Standort Deutschland und Europa, da die weitaus meisten Software-Patente bei US-amerikanischen Unternehmen liegen. Beides sollte nicht im Interesse der Politik liegen.
Anreize zur Innovation?
Patente sollen Anreize zur Innovation geben, indem sie den Inhaber vor Imitation schützen. Dabei werden volkswirtschaftliche Nachteile in Kauf genommen - eingeschränkte Nutzung der Erfindung, Kosten des Patentsystems und die Behinderung weiterführender Erfindungen. Zwischen diesen Nachteilen und den erwünschten Innovationsanreizen muss abgewogen werden. Anders als zum Beispiel in der Pharmabranche spricht bei Software vieles dafür, dass die Nachteile überwiegen. Im IT-Bereich bauen Innovationen stark aufeinander auf, so dass sich der bremsende Effekt von Schutzrechten besonders negativ auswirkt.
Außerdem stehen mit Copyright und Geheimhaltung zwei Schutzmechanismen zur Verfügung, die vielfach als absolut ausreichend angesehen werden. Wenn dann noch triviale Patente erteilt werden, kann von Innovationsanreizen keine Rede mehr sein - nur noch von Stolpersteinen, vor allem für Start-ups.