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Springers Fernsehexpansion „Das geht kartellrechtlich nicht“

16.12.2005 ·  Bundeskartellamtschef Ulf Böge sieht kurz vor Ablauf der Entscheidungsfrist keine Chance zur Genehmigung der geplanten Übernahme von Pro Sieben Sat.1 durch den Verlag Axel Springer: das F.A.Z.-Gespräch.

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Die Übernahme der Fernsehkette Pro Sieben Sat.1 durch den Axel Springer Verlag droht am Widerstand des Bundeskartellamtes zu scheitern. Die Medienaufsicht KEK hat dagegen keine Einwände, wenn bei der Fernsehgruppe ein extern besetzter Beirat geschaffen wird, der die Meinungsvielfalt sichern soll. Ulf Böge ist der Präsident des Bundeskartellamtes, das demnächst eine Entscheidung treffen will.

Herr Böge, würde ein Fernsehbeirat bei Sat.1 auch Ihre Bedenken dämpfen?

Wie ich der Zeitung entnehme, soll der Beirat die Renditeziele des Senders nicht schmälern. Springer soll auch nicht bereit sein, die wirtschaftliche Kontrolle aufzugeben. Nur das aber wäre für die Fusionskontrolle relevant.

Medienaufseher wie der Chef der Bayerischen Landesmedienanstalt Wolf-Dieter Ring erwarten aber schon, daß ein Beirat auch die wirtschaftlichen Risiken verringern würde und diese Tatsache vom Bundeskartellamt berücksichtigt werden müsse.

Solche Äußerungen finde ich befremdlich. Herr Ring ist offensichtlich kein Kenner des Kartellrechts. Wir mischen uns nicht in die Prüfung der KEK ein, und ich erwarte, daß dies auch umgekehrt nicht durch den Vertreter einer Landesmedienanstalt im Kartellverfahren geschieht. Wir lassen uns nicht über die Öffentlichkeit unter Druck setzen.

Noch ist unklar, welche Rechte der Beirat genau haben soll. Wird das Kartellamt mit seiner Entscheidung warten, bis KEK und Springer das geklärt haben?

Nein, dazu sehe ich keinen Anlaß. Wir sind an die Frist 27. Dezember gebunden. Eine Verlängerung der Prüfungsfrist müßte von Springer beantragt werden. Wir haben dazu bisher aber keine Signale.

Der deutlich größere Bertelsmann-Konzern ist schon lange im Verlags- und im Fernsehgeschäft tätig. Warum wollen Sie Springer verbieten, was Bertelsmann darf?

Wir haben nichts gegen crossmediale Verbundvorteile, wenn dadurch nicht eine marktbeherrschende Stellung noch verstärkt wird. Anders als Springer hat Bertelsmann im Lesermarkt für Boulevardzeitungen und im nationalen Anzeigengeschäft aber keine marktbeherrschende Stellung. Die starke Position von Springer würde durch die Übernahme von Pro Sieben Sat.1 noch verstärkt. Das geht kartellrechtlich nicht.

Springer verweist offenbar darauf, daß Sie sich in Ihrer Argumentation vor allem auf Spekulationen stützen und es keinen Beleg gebe, daß es solche Crossmedia-Vorteile in der Praxis überhaupt gibt.

Wir haben unsere Position in einer Zwischenmitteilung formuliert. Springer hat dazu Stellung genommen, und wir haben offensichtlich unterschiedliche rechtliche Auffassungen. Das mögen am Ende gegebenenfalls die Gerichte entscheiden.

Sie werfen Pro Sieben Sat.1 und der konkurrierenden RTL-Gruppe auch Mauscheleien im Werbegeschäft vor. Warum haben Sie die denn nicht schon lange unterbunden?

Wir haben nicht den Verdacht von Kartellabsprachen formuliert, sondern festgestellt, daß im Fernsehwerbemarkt eine hohe Reaktionsverbundenheit und damit ein wettbewerbsloses Duopol besteht. Da braucht es keine illegalen Absprachen für ein Parallelverhalten bei der Preissetzung. Ein Verstoß gegen das Kartellverbot liegt also nicht vor, und nur das könnten wir verfolgen.

Sie befürchten auch, daß sich Pro Sieben Sat.1 und RTL künftig noch weniger Wettbewerb machen. Warum haben Sie dann im Frühjahr Pro Sieben erlaubt, auch noch die Fernsehgruppe Euvia zu übernehmen?

Ich kann mich hier nicht zu den Einzelheiten des Prüfungsverfahrens äußern.

Nehmen wir an, der Springer Verlag würde nur Zeitungen herausgeben, aber keine Programmzeitschriften. Würde sich der Fall dann aus Ihrer Sicht anders darstellen?

Die Programmzeitschriften haben bei den Bedenken, die wir formuliert haben, keine Rolle gespielt. Es geht um den Fernsehwerbemarkt, den Lesermarkt für Boulevardzeitungen und den Anzeigenmarkt.

Werden Sie Ihre Entscheidung noch vor Weihnachten bekanntgeben?

Ja, davon gehe ich aus.

Das Gespräch führte Marcus Theurer.

Quelle: F.A.Z., 16.12.2005, Nr. 293 / Seite 16
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