Die Europäische Kommission wird im Verfahren gegen den Softwarekonzern Microsoft an diesem Mittwoch eine Rekordgeldbuße von 497 Millionen Euro beschließen. In Brüssel wurden am Dienstag Berichte bestätigt, daß Wettbewerbskommissar Mario Monti seinen Kommissionskollegen diese Summe vorschlagen wird. Es gilt als sicher, daß das Kollegium diesem Vorschlag folgt.
Das Bußgeld wäre das bislang höchste, das die Europäische Kommission in einem Verfahren gegen ein einzelnes Unternehmen verhängt hat. Die bisherige Rekordsumme betrug 462 Millionen Euro, wurde aber in einem Kartellverfahren (gegen das Pharmaunternehmen Hoffmann-La Roche) verhängt. Gegen Microsoft hatte die Kommission wegen des Verdachts des Missbrauchs einer marktbeherrschenden Stellung ermittelt. Das höchste Bußgeld, das die Kommission bislang wegen eines Mißbrauchs von Marktmacht erhob, betrug 75 Millionen Euro.
Außerdem muß sich das Unternehmen auf Auflagen einstellen, die es nach Einschätzung von Analysten härter treffen werden als die Geldbuße. Die Auflagen dürften darin bestehen, daß Microsoft zum einen dafür sorgen muß, daß sein Betriebssystem Windows künftig mit der Serversoftware seiner Konkurrenten kompatibel ist. Dazu soll das Unternehmen alle dafür relevanten Schnittstellenangaben veröffentlichen. Zum anderen soll Microsoft seinen bisher in Windows integrierten Media-Player zum Abspielen von Musik und Videos aus dem Betriebssystem herauslösen und zwei unterschiedliche Windows-Versionen anbieten, eine mit dem Media-Player und eine zweite, die mit Konkurrenzprodukten ausgestattet werden könnte.
Microsoft hat bereits angekündigt, die erwartete Kommissionsentscheidung vor Gericht anzufechten. Das Unternehmen argumentiert, die Strafe sei schon deshalb unverhältnismäßig, weil der Konzern nicht habe voraussehen können, daß er gegen europäisches Wettbewerbsrecht verstoßen habe. In Amerika hatte sich das Unternehmen - mit ähnlichen Vorwürfen konfrontiert - mit dem Justizministerium auf einen Vergleich geeinigt.
Wettbewerbsfachleute hielten sich in der Beurteilung der Entscheidung am Dienstag noch zurück. Bevor die Entscheidung nicht in allen Einzelheiten bekannt sei, sei ein abschließendes Urteil schwer möglich, hieß es in Brüssel. Wenn die Einschätzung der Kommission aber zutreffe, daß Microsoft sein Betriebssystem Windows gegen die Produkte anderer Softwarehersteller abschotte, sei es angemessen, daß das Unternehmen die Schnittstelleninformationen veröffentlichen müsse.
Die Kommissionsentscheidung soll Präzedenzwirkung für künftige Fälle haben. Der Verband der amerikanischen Computer- und Softwarehersteller CCIA, der vor allem Microsoft-Kontrahenten vertritt, verweist auf eine bereits bei der Kommission eingereichte Beschwerde. Die Microsoft-Konkurrenten werfen dem Unternehmen vor, seine marktbeherrschende Stellung auch in anderen Feldern zu mißbrauchen. Es versuche, eigene Anwendungsprogramme wie die E-Mail-Software Outlook Express, Videoprogramme oder Suchsysteme als Standard durchzusetzen und damit konzernfremde Software aus dem Markt zu drängen.
Microsoft könnte versuchen, den Vollzug der Auflagen aufzuhalten. Dazu müßte das Unternehmen beim zuständigen Europäischen Gericht Erster Instanz einstweiligen Rechtsschutz beantragen.
Es müßte dazu nachweisen, daß ihm durch die Kommissionsentscheidung ein unwiederbringlicher wirtschaftlicher Schaden entstünde. (wmu.)
