24.04.2006 · Im Wettbewerbsstreit mit der EU hat der Softwarekonzern die Vorwürfe zurückgewiesen, er habe seine marktbeherrschende Stellung mißbraucht und sprach von „ernsthaften Fehlern“ der EU-Kommission. Diese wiederum droht Microsoft mit einem zusätzlichen Bußgeld.
Im Wettbewerbsstreit mit der Europäischen Union hat der Microsoft-Konzern die Vorwürfe der EU-Kommission zurückgewiesen. Zum Auftakt der Verhandlung vor dem EU-Gericht erster Instanz in Luxemburg sagte Microsoft-Anwalt Jean-Francois Bellis am Montag, der Konzern habe zu keiner Zeit seine marktbeherrschende Stellung mißbraucht. Die EU-Kommission habe in ihrer Bewertung „ernsthafte Fehler“ begangen.
Die Auflage der EU-Wettbewerbshüter an Microsoft, das Betriebssystem Windows XP auch ohne den Media Player anzubieten, sei zum Nachteil der Verbraucher. Brüssel verurteilte den Konzern im März 2004 zu einer Rekordstrafe von 497 Millionen Euro. Neben der Anpassung von Windows muß Microsoft den Auflagen zufolge auch Informationen an seine Konkurrenten preisgeben, damit diese eigene Mediensoftware mit Windows kompatibel machen können. Gegen die Entscheidung hat der Konzern Einspruch in Luxemburg eingelegt.
Microsoft verweist auf die Erfolge der Konkurrenz
Dennoch hat Microsoft das Betriebssystem Windows XPN entwickelt, das den Media Player nicht beinhaltet. Laut Bellis wurde diese Version bislang aber lediglich 1.787 Mal bestellt, was nur einem Bruchteil der insgesamt verkauften 35 Millionen Versionen von Microsoft entspreche. „Das Versäumnis, ein Produkt anzubieten, das niemand will, kann kein Mißbrauch sein“, sagte Bellis.
Gutachter David Evans verwies vor Gericht zudem auf den Erfolg der Produkte von Microsoft-Konkurrenten und nannte iTunes von Apple und den Flash Player von Macromedia. Anwalt Brad Smith warnte zudem vor der Auflage, Informationen an Konkurrenten weiterzugeben. Innovation sei für den Erfolg eines Unternehmens von besonderer Bedeutung.
Brüssel droht mit weiterem Bußgeld von bis 250 Millionen Euro
Nach Auffassung der EU-Kommission hat der Konzern die Auflagen bislang nicht erfüllt. Deshalb hat Brüssel Microsoft mit einem zusätzlichen Bußgeld von bis zu zwei Millionen Euro pro Tag rückwirkend bis zum 15. Dezember gedroht. Eine Entscheidung in dieser Frage ist aber noch nicht gefallen. Die EU-Kommission stützt ihre Erkenntnisse auf Informationen der Microsoft-Konkurrenten IBM, Novell, Oracle und Sun Microsystems. Ein Urteil des Gerichts wird erst in zwölf bis 18 Monaten erwartet.
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