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Monopol-Regulierung Kommission klagt wegen Telekomgesetz

26.06.2007 ·  Die Europäische Kommission verklagt Deutschland vor dem Europäischen Gerichtshof. Denn die Deutsche Telekom muss ihr neues VDSL-Breitbandnetz mehrere Jahre lang nicht für die Konkurrenz öffnen. Diese Regelung im Telekomgesetz bevorzuge das Unternehmen gegenüber seinen Wettbewebern.

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Die Europäische Kommission verklagt Deutschland wegen Bevorzugung der Deutschen Telekom durch das Telekomgesetz vor dem Europäischen Gerichtshof (EuGH). Die Behörde werde am Mittwoch eine entsprechende Klage einreichen, hieß es Montag aus Kreisen der Kommission in Brüssel.

Die Anfang dieses Jahres in Kraft getretene Neufassung des Telekommunikationsgesetzes verstößt nach Ansicht der Kommission gegen EU-Recht, weil es die Telekom mehrere Jahre lang für den Aufbau ihres VDSL-Breitbandnetzes von der Regulierung ausnimmt. Sie könnte also ohne behördliche Kontrolle die Preise festsetzen, die ihre Wettbewerber für eine Nutzung des Netzes zahlen müssen. Das schadet nach Ansicht der Behörde sowohl der Konkurrenz als auch den Verbrauchern. Die Telekom und die Bundesregierung argumentieren, dass die Ausnahmeregelung angesichts geplanter Investitionen von 3 Milliarden Euro in das Breitbandnetz gerechtfertigt sei.

Die Auseinandersetzung zwischen der Europäischen Kommission und der deutschen Regierung um die "Regulierungsferien" für die Telekom schwelt seit Ende vergangenen Jahres. Deutschland hatte auch nach der Einleitung eines Verfahrens durch die Kommission nicht eingelenkt. Die für den Telekommunikationssektor zuständige EU-Kommissarin Viviane Reding hatte deshalb im März angekündigt, dass sich beide Seiten spätestens im Juni vor dem EuGH sehen würden.

Quelle: hmk./F.A.Z., 26.06.2007, Nr. 145 / Seite 13
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Von Holger Steltzner

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