15.03.2006 · Der Softwarekonzern SAP bekommt nun doch einen Betriebsrat. Acht von der Belegschaft gewählte Mitarbeiter kommen drei Beschäftigten zuvor, die das Gremium gegen die Mehrheit der Kollegen erzwingen wollten.
Der Softwarekonzern SAP bekommt zum ersten Mal in seiner Unternehmensgeschichte einen Betriebsrat. Die acht Arbeitnehmervertreter im SAP-Aufsichtsrat haben zu einer Betriebsversammlung für den 30. März eingeladen, bei der ein Wahlvorstand für eine Betriebsratswahl bestimmt werden soll. Der Konzernvorstand hat seine Unterstützung für dieses Vorhaben signalisiert.
„Wenn es einen Betriebsrat bei SAP geben muß, dann einen aus unserer Mitte, der sich unserer besonderen Firmenkultur und unseren Werten verpflichtet fühlt“, sagte SAP-Vorstandschef Henning Kagermann. Es sei für das Unternehmen wichtig, daß kein fremdbestimmter Wahlvorstand per Gerichtsbeschluß eingesetzt werde, sondern daß die Mitarbeiter selbst über die Zusammensetzung eines Wahlvorstandes und des Betriebsrates befinden.
Kein erzwungener Betriebsrat
Mit den Vorbereitungen zur Betriebsratswahl kommen die acht von der Belegschaft gewählten Arbeitnehmervertreter den drei SAP-Beschäftigten zuvor, die mit Hilfe der IG Metall einen Betriebsrat bei SAP erzwingen wollen. Die drei hatten Anfang März zu einer Betriebsversammlung eingeladen mit dem Ziel, eine Betriebsratswahl einzuleiten. 91 Prozent der rund 5600 anwesenden SAP-Beschäftigten stimmten dagegen. Daraufhin beantragten die drei beim Arbeitsgericht in Mannheim die Einsetzung eines Wahlvorstands für eine Betriebsratswahl. Über die Initiative der acht im SAP-Aufsichtsrat vertretenen Arbeitnehmervertreter, selbst eine Betriebsratswahl zu initiieren, wurde bereits vergangene Woche spekuliert.
Konzernchef Kagermann wollte entsprechende Meldungen damals noch nicht kommentieren, deutete aber gegenüber der Frankfurter Allgemeinen Zeitung an, daß er „nicht gegen Windmühlen kämpfen will“. Gestern teilte SAP zudem mit, daß es zur Zeit keine Pläne für eine Umwandlung der Rechtsform in eine Europa AG gibt. Entsprechende Überlegungen stehen in keinem Zusammenhang mit der Diskussion um die Bildung eines Betriebsrates.
FDP will Änderung des Betriebsverfassungsgesetzes
In Berlin hat unterdessen die FDP-Bundestagsfraktion gefordert, daß Arbeitsgerichte nur noch dann einen Wahlvorstand für die Betriebsratswahl bestellen dürfen, wenn dies mindestens 25 Prozent der wahlberechtigten Arbeitnehmer unterstützten. Einen entsprechenden Antrag zur Änderung des Betriebsverfassungsgesetzes hat die Fraktion beschlossen. „Wir wollen verhindern, daß eine sehr kleine Minderheit gegen die Mehrheit per Arbeitsgerichtsbeschluß einen Betriebsrat erzwingen kann und damit gegen den erklärten Widerstand der Arbeitnehmer dem Einfluß von betriebsfremden Gewerkschaftsfunktionären Tür und Tor öffnet“, sagte FDP-Generalsekretär Dirk Niebel der F.A.Z. „Die Geiselhaft der Belegschaftsmehrheit durch eine kleine Minderheit muß ein Ende finden", fordert er. Niebel glaubt, daß er für den Antrag auch in anderen Fraktionen Unterstützung findet.
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