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Milliardenstrafe möglich EU leitet Verfahren gegen Intel ein

27.07.2007 ·  Für den Chip-Weltmarktführer Intel stehen 2,6 Milliarden Euro auf dem Spiel: Denn die EU-Kommission hat gegen das Unternehmen ein Missbrauchsverfahren eingeleitet. Intel wird vorgeworfen, den Mitbewerber AMD mit illegalen Praktiken vom Markt ferngehalten zu haben.

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Die EU-Kommission hat gegen Chip-Weltmarktführer Intel ein Verfahren wegen des Verdachts des Missbrauchs einer marktbeherrschenden Stellung eingeleitet. Dem amerikanischen Unternehmen wird vorgeworfen, den gleichfalls in Kalifornien ansässigen Mitbewerber AMD (Advanced Micro Devices) mit illegalen Praktiken vom Markt für Computerprozessoren ferngehalten zu haben.

Intel hat nun zunächst zehn Wochen Zeit, um zum förmlichen „Statement of Objections“ der Kommission Stellung zu nehmen. Sollte die Kommission, die in der EU als oberste Kartellbehörde fungiert, anschließend Intel für schuldig befinden, so droht dem US-Unternehmen eine Strafe von bis zu 2,6 Milliarden Euro.

Vorwurf: Rabatte angeboten

In einer Mitteilung der Kommission vom Freitag wird Intel unter anderem vorgeworfen, den Herstellern von Computern Rabatte angeboten zu haben, falls diese den gesamten oder fast den gesamten Prozessorbedarf bei Intel deckten. Intel habe auch mit Zahlungen an Computerhersteller versucht, diese dazu zu bewegen, die Markteinführung von Produkten mit AMD-Prozessoren zu verzögern oder ganz darauf zu verzichten. Außerdem habe Intel bei strategisch wichtigen Herstellern von Servern den Hauptprozessor CPU (Central Processing Unit) unter den eigenen Kosten geliefert.

Jeder dieser drei Vorwürfe sei, sollte er als erwiesen gelten, bereits der Missbrauch einer marktbeherrschenden Position, erklärte die Kommission. Ihrer Ansicht nach „verstärkten die drei Handlungsweisen sich wechselseitig und sind Teil einer übergreifenden wettbewerbsfeindlichen Strategie“.

AMD hat sich schon im Jahr 2000 beklagt

Nach der Stellungnahme, zu der Intel nun aufgefordert wurde, kann die Kommission das Unternehmen auffordern, das wettbewerbswidrige Verhalten einzustellen und ein Strafgeld verhängen. Dieses kann bis zu zehn Prozent des Jahresumsatzes betragen. Bei Intel, das im vergangenen Jahr einen Umsatz von 35,4 Milliarden Dollar auswies, könnte das Strafgeld also bis zu 3,5 Milliarden Dollar (2,6 Milliarden Euro) betragen.

AMD hatte sich erstmals im Jahr 2000 über wettbewerbswidriges Verhalten von Intel beklagt. Die EU-Kommission hatte 2005 eine Reihe von Büros von Intel in der Europäischen Union durchsuchen lassen.

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Von Heike Göbel

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