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Medien/Wettbewerb Springer gewinnt Zeit beim Kartellamt

19.12.2005 ·  Ob der Springer-Konzern Pro Sieben Sat.1 übernehmen darf, wird doch nicht mehr in diesem Jahr entschieden. Das Bundeskartellamt hat auf Antrag Springers die Frist für die Prüfung bis zum 20. Januar verlängert.

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Das Bundeskartellamt wird die Übernahme des TV-Konzerns Pro Sieben Sat.1 durch den Springer-Konzern länger als bislang geplant prüfen. Das Kartellamt habe die Frist auf Antrag der Verfahrensbeteiligten bis zum 20. Januar verlängert, teilte die Behörde am Montag in Bonn mit. Kartellamtspräsident Ulf Böge hatte die Untersuchung eigentlich bis zum 27. Dezember beenden wollen.

Zuletzt hatte er in einem Interview der F.A.Z. seine kartellrechtlichen Bedenken gegen die Pläne bekräftigt (). Nun prüfe das Amt, ob die Verhandlungen von Springer mit der Medienaufsicht KEK für die Entscheidung der Wettbewerbsbehörde relevant seien, erklärte Böge. Dabei gehe es vor allem um die Einrichtung eines unabhängigen Medienbeirats. Springer werde dem Kartellamt kurzfristig Zugeständnisse vorschlagen.

Knackpunkt Fernsehbeirat

Nun kommt es also zunächst auf die Verhandlungen der KEK mit Springer an. Die Kommission zur Ermittlung der Konzentration im Medienbereich (KEK) hat signalisiert, den Kauf von Pro Sieben Sat.1 zu genehmigen, wenn Springer zustimmt, die Programmverantwortung von Pro Sieben oder Sat.1 einem unabhängigen TV-Beirat zu übertragen. Ob der Verlag der Forderung folgt, ist noch offen. Eine Springer-Sprecherin sagte, der Verlag erwarte im Laufe der Woche Details der KEK zum vorgeschlagenen Beirat. Dann wird Springer entscheiden, ob der Verlag mit den Auflagen der KEK leben kann.

Springer habe beim Kartellamt angeregt, die Frist zu verlängern, um sicherzustellen, daß die parallelen Prüfungen von Medien- und Wettbewerbsaufsicht auf dem gleichen Sachverhalt basierten, ergänzte die Sprecherin. Ein TV-Beirat habe nach Auffassung von Springer kartellrechtliche Relevanz, wenn er in einem festen Rechtsrahmen eingebunden sei, erläuterte die Sprecherin. Dies sei etwa der Fall, wenn er in eine TV-Lizenz integriert sei. Dann würde der Auftrag eines TV-Beirats über die reine Verhaltenskontrolle hinausgehen.

Die Sprecherin bekräftigte, Springer könne sich ein Gremium zur Vielfalts- und Qualitätskontrolle durchaus vorstellen. Die Annahme des von der KEK vorgeschlagenen Modells mit voller Programmkontrolle eines Senders wäre eine deutliche Konzession in Richtung KEK.

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Von Holger Steltzner

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29.05.2012 12:22 Uhr
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