21.11.2005 · Das Kartellamt fürchtet im Falle einer Fusion des Axel-Springer-Verlags mit dem Fernsehkonzern Pro Sieben Sat.1 eine „nicht genehmigungsfähige Marktmacht“: Details zum Widerstand der Wettbewerbshüter.
Das Bundeskartellamt hat am Montag seine Ablehnung der geplanten Übernahme des führenden deutschen TV-Unternehmens Pro Sieben Sat.1 durch den Springer-Konzern im Detail begründet. Auf dem Fernsehwerbemarkt, dem Lesermarkt für Straßenverkaufszeitungen sowie dem bundesweiten Anzeigenmarkt für Zeitungen würde die Fusion „nach derzeitiger Erkenntnis zu einer nach dem Kartellrecht nicht genehmigungsfähigen Marktmacht führen“, erklärte Kartellamtspräsident Ulf Böge in Bonn.
Nach dieser so genannten Abmahnung haben die am Zusammenschluß beteiligten Unternehmen Gelegenheit, zu den Darlegungen des Kartellamts innerhalb von drei Wochen Stellung zu nehmen. Das Amt will unter Berücksichtigung dieser Stellungnahmen fristgemäß vor Jahresende endgültig entscheiden.
Springer-Chef Mathias Döpfner hatte bereits erklärt: „Wir haben gute Argumente und sind zuversichtlich, in den weiteren Gesprächen mit dem Bundeskartellamt eine Genehmigung des Zusammenschlusses zu erreichen.“ Springer hatte die milliardenschwere Übernahme des TV- Konzerns um Pro Sieben und Sat.1 im August festgemacht, als sich Investoren um den amerikanischen Milliardär Haim Saban zur Trennung von ihren Anteilen entschlossen. Inzwischen erhöhte Springer den Anteil bereits auf mehr als 75 Prozent.
„Wettbewerbsloses Duopol“
Nach den Feststellungen des Bundeskartellamtes verfügen Pro Sieben Sat.1 und die zu Bertelsmann gehörende RTL-Sendergruppe auf dem Fernsehwerbemarkt mit einem seit Jahren konstanten Marktanteil von etwa 80 Prozent über eine gemeinsame marktbeherrschende Position - „ein sogenanntes wettbewerbsloses Duopol ohne wesentlichen Wettbewerb durch Außenseiter“. Durch den Zusammenschluss käme es zu einer weiteren Angleichung der unternehmensbezogenen Strukturmerkmale beider Gruppen auf den benachbarten Zeitungs- und Zeitschriftenmärkten sowie zu einer Reihe von Verflechtungen zwischen Springer/ProSiebenSat.1 und Bertelsmann.
Dies würde zu einer weiteren Absicherung und damit Verstärkung des Duopols führen, teilte die Kartellbehörde mit. Diese Verflechtungen beträfen gemeinsame Minderheitsbeteiligungen von Springer und Bertelsmann an mehreren privaten Hörfunksendern wie Radio Hamburg und Antenne Bayern und Pressevertriebsunternehmen wie etwa in Leipzig, Dresden, der Pfalz und Berlin sowie die gemeinsame Beherrschung des Tiefdruckunternehmens Prinovis.
Zeitungen und Anzeigenmärkte
Auf dem bundesweiten Lesermarkt für Straßenverkaufszeitungen würde der Zusammenschluß laut Kartellamt zu einer Verstärkung der marktbeherrschenden Stellung von Springer führen. Der Verlag habe auf diesem Markt mit der „Bild Zeitung“ einen Anteil von etwa 80 Prozent. Durch die Fusion erhielte Springer die Möglichkeit, die Stellung von „Bild“ durch werbliche und redaktionelle medienübergreifende Unterstützung weiter abzusichern und damit zu verstärken.
Das Kartellamt befürchtet, daß ein Zusammenschluß auch zu einer Verstärkung der Marktstellung von Springer auf dem bundesweiten Anzeigenmarkt für Zeitungen führen könnte. Dem Springer-Verlag komme hier mit „Bild“ und „Welt“ bereits heute eine überragende Marktstellung mit rund 40 Prozent Marktanteil zu. Springer erhielte durch die Fusion die Möglichkeit, Werbekampagnen für Produkte abgestimmt über mehrere Medien anbieten zu können und so crossmediale Werbekampagnen für Dritte zu schalten. Dies würde die marktbeherrschende Stellung von Springer auf dem Anzeigenmarkt für Zeitungen weiter absichern.
Springer hatte bereits am Freitag erklärt, der Konzern habe erwartet, daß die Kartellbehörde vorläufige Bedenken in einer Zwischenmitteilung formulieren würde. Der Ausgang des kartellrechtlichen Verfahrens bleibe weiterhin offen. Man werde die von dem Kartellamt genannten Gründe analysieren und prüfen, auf welche Weise eine Freigabe des Geschäfts erreicht werden könne.
Springer
Klaas Hartmann (KHA)
- 21.11.2005, 13:30 Uhr
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