26.11.2005 · Der Springer-Konzern will vor allem das Kartellwächter-Argument des wettbewerbslähmenden Duopols mit Bertelsman auf dem TV-Werbemarkt nicht gelten lassen. An diesem Montag gibt es wieder Gelegenheit, Argumente auszutauschen.
Der Springer-Konzern wird sich mit der Vorentscheidungs des Bundeskartellamtes, die Übernahme von Pro Sieben Sat.1 zu übernehmen, nicht abfinden. Wie die Frankfurter Allgemeine Sonntagszeitung aus dem Umfeld des Konzerns in Erfahrung brachte, will Springer vor allem das Argument des wettbewerbslähmenden Duopols von Springer und Bertelsmann auf dem TV-Werbemarkt nicht gelten lassen.
Springer wird sich in seiner Argumentation unter anderem auf eine Entscheidung des Kartellamts vom Mai beziehen. Das Kartellamt hatte dem Sender Pro Sieben Sat.1 die Übernahme von Neun Live gestattet, ohne daß dort schon von einem Duopol auf dem Fernsehmarkt die Rede gewesen ist. Darüber hinaus wird Springer auf mehrere Entscheidungen der Eu-Kommission verweisen, die eine Duopolsituation ausdrücklich verneint hatten.
Kartellamt bleibt hart
Kartellamtspräsident Böge hingegen bleibt bei seinem zentralen Einwand, durch die Fusion von Springer mit Pro Sieben Sat.1 entstünde ein neuer Konzern, der ähnlich wie Bertelsmann künftig neben seinen Aktivitäten auf den Zeitungs- und Zeitschriftenmarkt auch noch Fernsehen macht. Böge sagte der Frankfurter Allgemeinen Sonntagszeitung: „Alle empirischen Untersuchungen - auch auf anderen als den Medienmärkten - zeigen, daß in dem Fall, wo zwei Unternehmen den Markt beherrschen so gut wie kein Wettbewerb mehr stattfindent. Die Unternehmen gleichen sich vielmehr in ihrem Verhalten an, ohne daß Absprachen notwendig wären.“ Das Argument, daß Bertelsmann um ein Vielfaches größer ist als Springer einschließlich Pro Sieben Sat.1 läßt er nicht gelten. „Wir müssen die Stellung des Unternehmens auf den relevanten Märkten betrachten“, sagte er weiter.
Am Montag wird die KEK (Kommission zur Ermittlung der Konzentration im Medienbereich) eine Vorentscheidung treffen, ob die von Springer geplante Übernahme auch die Meinungsvielfalt in Deutschland gefährdet. Da das Kartellamt und die KEK in einem engen Austausch von Meinungen und Daten miteinander stehen, könnte das Kartellamt mit seiner Vorentscheidung der KEK bereits die Richtung gewiesen haben.
Mit Hilfe der Abwägungsklausel im Kartellrecht?
Nach Informationen der F.A.Z. aus Branchenkreisen prüft der Zeitungsverlag zur Zeit auch, ob er mit Hilfe der sogenannten Abwägungsklausel im Kartellrecht die Bedenken der Wettbewerbshüter zerstreuen kann. Nach dieser Klausel kann das Kartellamt eine Wettbewerbsverschlechterung im Fernseh- und Zeitungsmarkt akzeptieren, wenn Springer dafür auf einem anderen Markt etwa durch Beteiligungsverkäufe für mehr Konkurrenz sorgt.
Nach Einschätzung von Beobachtern dürfte Springer am ehesten bereit sein, sich aus dem gemeinsam mit dem Konkurrenten Bertelsmann betriebenen Tiefdruck-Unternehmen Prinovis zurückzuziehen und sich von seinen Radio-Beteiligungen zu trennen. Doch könnte Springer zu wesentlich weitreichenderen Zugeständnissen bereit sein. Denkbar ist unter anderem ein Rückzug aus dem Markt für Programmzeitschriften in Deutschland. Mit Blättern wie „Hörzu“ und „TV Digital“ kontrolliert das Unternehmen, gemessen an der Auflage, rund ein Viertel dieses Geschäfts und ist damit die Nummer zwei hinter dem Heinrich Bauer Verlag. Daß Springer sich von den ertragsstarken Boulevardblättern „Bild“ und „Bild am Sonntag“ oder dem ebenfalls als hochrentabel geltenden „Hamburger Abendblatt“ trennt, wird dagegen ausgeschlossen. Auch die bundesweit vertriebene „Welt“ dürfte kaum zur Disposition stehen. Das Blatt ist zwar chronisch defizitär, wird vom Verlag aber als publizistisches Flaggschiff angesehen.
Sollte es trotz möglicher Konzessionen von Springer beim Nein des Kartellamts bleiben, gilt eine Klage des Verlages gegen diese Entscheidung als wahrscheinlich. Ein solches Verfahren dürfte mindestens anderthalb Jahre dauern. Die bisherigen Eigentümer von Pro Sieben Sat.1 um den amerikanischen Medienunternehmer Haim Saban können sich laut Kaufvertrag jedoch schon im kommenden Jahr nach anderen Interessenten umschauen, wenn bis dahin keine aufsichtsrechtliche Genehmigung vorliegt.
| Name | Kurs | Prozent |
|---|---|---|
| FAZ-INDEX | 1.386,12 | +0,68% |
| Dow Jones | 12.454,80 | −0,60% |
| EUR/USD | 1,2535 | −0,05% |
| Rohöl Brent Crude | 106,83 $ | −0,40% |
| Gold | 1.574,60 $ | +0,32% |
Anonym bewerben? Ist das gut?