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Medien Springer gibt Kartellamtsverfahren offenbar verloren

16.12.2005 ·  Der Axel Springer Verlag rechnet nicht mehr mit einer Genehmigung zur Übernahme von Pro Sieben Sat.1. Eine Ministererlaubnis oder eine Klage sollen nun den Weg zur Fusion mit der Fernsehgruppe ebnen.

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Kurz vor Ablauf der Prüffrist rechnet der Axel Springer Verlag nicht mehr mit einer Genehmigung des Bundeskartellamts zur umstrittenen Übernahme der Fernsehgruppe Pro Sieben Sat.1. Der Verlag griff am Freitag den Präsidenten des Bundeskartellamts, Ulf Böge, an und warf ihm Voreingenommenheit vor. „Wir finden das Verhalten von Herrn Böge äußerst befremdlich. Er hat sich bereits vor Beginn des Prüfungsverfahrens kritisch geäußert und sich nun vor dessen Abschluß öffentlich festgelegt“, sagte eine Springer-Sprecherin am Freitag.

Verhandlungsnahe Kreise erwarten, daß Springer nach dem sicher erwarteten endgültigen Veto des Kartellamts eine Sondergenehmigung (Ministererlaubnis) bei Bundeswirtschaftsminister Michael Glos (CSU) beantragen wird. Springer könnte die Entscheidung zudem parallel auch gerichtlich anfechten. An der Börse brachten die Äußerungen Böges am Freitag den Aktienkurs von Pro Sieben Sat.1 unter Druck. Das Papier verlor am Vormittag in einem steigenden Gesamtmarkt mehr als 2 Prozent, erholte sich im Handelsverlauf jedoch wieder teilweise.

„Das geht kartellrechtlich nicht“

Das Zeitungshaus reagiert mit seiner offenen Kritik auf das F.A.Z.-Interview Böges. „Die starke Position von Springer würde durch die Übernahme von Pro Sieben Sat.1 noch verstärkt, das geht kartellrechtlich nicht“, sagte der Wettbewerbshüter darin. Eine formelle Entscheidung des Kartellamts steht noch aus, sie soll laut Böge bis Weihnachten bekanntgegeben werden. Springer ist das mit Abstand größte deutsche Zeitungshaus. Pro Sieben Sat.1 kontrolliert rund die Hälfte des deutschen Privatfernsehens. Das Kartellamt hat schon im November mit einem Verbot der Pläne gedroht.

Das erwartete Nein der Wettbewerbshüter bringt Springer unter Zeitdruck. Die Entscheidung über eine Ministererlaubnis dürfte mindestens vier Monate dauern, ein Gerichtsverfahren sogar anderthalb Jahre. „Schon allein aus Zeitgründen wird Springer sicherlich auf eine Ministererlaubnis setzen“, heißt es in verhandlungsnahen Kreisen.

Dennoch gilt es als offen, ob die Verkäufer von Pro Sieben Sat.1 so lange warten wollen oder im Laufe des Jahres von einem Rücktrittsrecht Gebrauch machen und andere Käufer suchen. Der Fernsehkonzern wird bislang von einem Investorenkonsortium um den amerikanischen Medienunternehmer Haim Saban kontrolliert. Springer hat im August zugesagt, bis zu 4,2 Milliarden Euro für Pro Sieben Sat.1 zu bezahlen.

Ministererlaubnis ist bislang die Ausnahme

Wirtschaftsminister Glos kann sich laut Gesetz bei einem „überragenden Gemeinwohlinteresse“ über ein Verbot des Kartellamts hinwegsetzen und die Springer-Pläne freigeben. Im Gesetz ist für die Entscheidung eine Frist von vier Monaten vorgesehen, die aber überschritten werden kann. Glos muß außerdem ein Gutachten der Monopolkommission einholen, ist an deren Empfehlung aber nicht gebunden. Der Vorsitzende des Beratergremiums, Jürgen Basedow, hat bereits erkennen lassen, daß er die Bedenken des Kartellamts teilt. „Mit Blick auf die Leser- und Anzeigenmärkte für Boulevardzeitungen kann ich mir vorstellen, daß die Marktbeherrschung der ,Bild'-Zeitung durch crossmediale Promotion verstärkt wird“, sagte Basedow dieser Zeitung.

Die Fälle, in denen eine Ministererlaubnis erteilt wurden, sind bislang die Ausnahme. In der Medienbranche hat sich zuletzt der Springer-Konkurrent Holtzbrinck vergeblich um eine Sondererlaubnis des damaligen Wirtschaftsministers Wolfgang Clement (SPD) bemüht. Holtzbrinck wollte die „Berliner Zeitung“ zusätzlich zu seinem ebenfalls in der Hauptstadt erscheinenden „Tagesspiegel“ erwerben. Dies stieß auf den Widerstand des Kartellamts.

Quelle: theu., F.A.Z., 17.12.2005
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