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Medien Kartellamt hält Satellitengebühr für zulässig

08.03.2006 ·  Gegen die umstrittene Einführung einer Zuschauergebühr im Satellitenfernsehen hat das Bundeskartellamt keine Einwände. Die geplante Programmverschlüsselung wird allerdings überprüft, sagte Kartellamtspräsident Böge der F.A.Z.

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Das Bundeskartellamt hat keine grundsätzlichen Einwände gegen die umstrittene Einführung einer Zuschauergebühr im Satellitenfernsehen. "Die Erhebung einer Satellitengebühr als solche ist kein kartellrechtliches Problem", sagte Kartellamtspräsident Ulf Böge in einem Gespräch mit der Frankfurter Allgemeinen Zeitung. Seine Behörde ermittle vielmehr, ob die ebenfalls geplante elektronischen Programmverschlüsselung, die für die Gebühr notwendig ist, auf wettbewerbskonformem Wege erfolge, sagte Böge.

Politiker wie der rheinland-pfälzische Ministerpräsident Kurt Beck (SPD) und ZDF-Intendant Markus Schächter hatten zuvor gegen die Satellitengebühr kartellrechtliche Bedenken angemeldet. Der größte europäische Satellitenbetreiber SES Astra hatte die Gebühr in der vergangenen Woche angekündigt: Astra will für den Digitalempfang von Fernsehprogrammen wie RTL und Sat.1, die bisher via Satellit für die Zuschauer kostenlos sind, eine monatliche Gebühr von mehreren Euro verlangen. Diese könnte bereits 2007 erhoben werden.

Das Kartellamt ermittelt gegen den Satellitenbetreiber und die Fernsehgruppen Pro Sieben Sat.1 und RTL im Zusammenhang mit der Einführung einer Programmverschlüsselung. Auslöser der Ermittlungen der Wettbewerbshüter waren laut Böge Beschwerden von Herstellern digitaler Fernsehempfänger (Decoder) zufolge sollen Astra, Pro Sieben Sat.1 und RTL bei der Vorbereitung der Verschlüsselung technische Spezifikationen für die Decoder festgelegt haben, die manche Decoder-Hersteller ausgrenze. "Wenn es sich bei der Einführung der Verschlüsselung um ein koordiniertes Vorgehen der drei Unternehmen handeln sollte, dann wäre das eine Kartellabsprache", sagte Böge. Die Bonner Behörde steht bei ihren Ermittlungen noch am Anfang.

Quelle: theu, F.A.Z., 09.03.2006, Nr. 58 / Seite 10
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