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Samstag, 11. Februar 2012
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Medien Bundestag verabschiedet neues Urheberrecht

05.07.2007 ·  Privatkopien von ungeschützten CDs und DVDs bleiben erlaubt. Das sieht die Reform des Urheberrechts vor, die der Bundestag nach monatelanger Diskussion verabschiedet hat. Dafür nimmt der Gesetzgeber Internet-Tauschbörsen ins Visier.

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Privatkopien von nicht geschützten CDs und DVDs bleiben weiterhin erlaubt. Das sieht die Reform des Urheberrechts vor, die der Bundestag am Donnerstag nach monatelanger Diskussion mit den Stimmen von Union, SPD und FDP verabschiedet hat. Allerdings dürfen keine privaten CDs und DVDs erstellt werden, wenn dafür ein Kopierschutz geknackt werden muss. Verboten ist es auch, Kopien anzufertigen, die auf „offensichtlich rechtswidrig hergestellten Vorlagen“ beruhen. Der Gesetzgeber nimmt damit illegale Tauschbörsen im Internet ins Visier.

Mit der Gesetzesnovelle werde das Urheberrecht „fit für das digitale Zeitalter“, sagte Bundesjustizministerin Zypries (SPD). Kulturstaatsminister Neumann (CDU) sprach von einem „ausgewogenen Interessenausgleich zwischen den Kreativen, den Verwertern und den Nutzern“. Die Reform gilt als eines größten justizpolitischen Reformvorhaben der vergangenen Jahre.

Phonoverbände drohen mit Verfassungsklage

Während Medienverbände die Gesetzesänderung unterstützten, kritisierte die Verbraucherzentrale Bundesverband, gelegentliche Privatkopierer würden mit gewerblichen Kopierern „in einen Topf“ geworfen. Auch die Linke und die Grünen beklagten, dass eine „Bagatellklausel“ fehle. Ohne eine Regelung, die die strafrechtliche Verfolgung weniger schwerer Fälle verhindere, drohe eine „Kriminalisierung der Schulhöfe“, warnte Petra Sitte von der Linksfraktion. Die deutschen Phonoverbände drohen hingegen mit einer Verfassungsklage, weil sie das geistige Eigentum nicht ausreichend geschützt sehen.

Bis zuletzt umstritten war auch die Vergütung, die die Hersteller von Kopierern oder CD-Brennern als Ausgleich für Kopien an die Urheber zahlen sollen. Bisher waren die auf den Kaufpreis aufgeschlagenen Abgaben für Ton- und Bildaufzeichnungsgeräte detailliert im Gesetz geregelt. Künftig sollen die Hersteller von Geräten, mit denen Kopien angefertigt werden können, und die Verwertungsgesellschaften selbst eine angemessene Vergütung aushandeln.

Künstler, Verlage, Autoren oder Plattenfirmen behalten ihre Rechte auch für die Nutzung über künftige, heute noch nicht bekannte Medien. Ferner erlaubt die Novelle öffentlichen Bibliotheken, Museen und Archiven, ihre Bestände an elektronischen Leseplätzen zur Verfügung zu stellen. Kopien geschützter Werke dürfen auf Bestellung angefertigt und zum Beispiel per E-Mail versendet werden, wenn der Verlag nicht ein eigenes Online-Angebot zu angemessenen Bedingungen bereithält. Die Anzahl der Kopien ist aber an die Anzahl der Exemplare im Bestand geknüpft, womit laut Gesetz das geistige Eigentum der Verlage geschützt werden soll.

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Von Holger Steltzner

Das Leben auf Pump geht weiter: Der Süden druckt einfach das Geld, das er für Rechnungen braucht. Warum soll sich Griechenland ändern, wenn es doch immer wieder neue Kredite gibt? Mehr 74 163

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