18.04.2007 · Das Kartellamt hat Bedenken gegen den Schulterschluss der beiden bisherigen Konkurrenten Premiere und Arena. Verbieten die Wettbewerbsaufseher die Zusammenarbeit im Satellitenfernsehen, wäre das ein herber Rückschlag für Premiere. Marcus Theurer kommentiert.
Von Marcus TheurerBernhard Heitzer, der seit Anfang April amtierende Präsident des Bundeskartellamts, schlägt Pflöcke ein. Am Dienstag mussten die Bezahlsender Premiere und Arena auf Druck der Wettbewerbshüter die Notbremse ziehen und ihre im Februar geschlossene Kooperation bei der Vermarktung der Fußball-Bundesliga stoppen.
Die einstweilige rote Ampel für Premiere und Arena legt nahe, dass Heitzer wie sein Vorgänger Ulf Böge im Mediengeschäft nichts anbrennen lassen will. Das Kartellamt hat offensichtlich erhebliche Bedenken gegen den Schulterschluss der beiden bisherigen Konkurrenten.
Kaum ernsthafter Wettbewerb zu erwarten
Der Fall könnte weite Kreise ziehen: Verbieten die Wettbewerbsaufseher die Zusammenarbeit im Satellitenfernsehen, wäre das ein Rückschlag für Premiere. Die Erfolgsaussichten von Arena – dem wichtigsten Finanzier der Bundesliga – würden weiter dezimiert. Gut möglich, dass Arena nun gegenüber dem Kartellamt argumentiert, ohne die Kooperation sei die Zukunft des Senders gefährdet und damit der Wettbewerb im Bezahlfernsehen gefährdet.
Überzeugend wäre das nicht. Denn was ist schon gewonnen, wenn das Kartellamt den Schulterschluss toleriert? Die geplante Kooperation zwischen Premiere und Arena soll so weitreichend sein, dass zwischen ihnen ernsthafter Wettbewerb um die LiveRechte der Bundesliga in Zukunft kaum noch zu erwarten wäre.
| Name | Kurs | Prozent |
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| FAZ-INDEX | 1.382,79 | +0,44% |
| Dow Jones | 12.454,80 | −0,60% |
| EUR/USD | 1,2534 | −0,06% |
| Rohöl Brent Crude | 106,82 $ | −0,41% |
| Gold | 1.574,60 $ | +0,32% |
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