23.04.2007 · Das Bundeskartellamt hat zum ersten Mal Bedingungen für eine Zustimmung zur Kooperation von Arena und Premiere genannt. Kartellamtschef Heitzer sagte der F.A.Z., es müsse zu Effizienzgewinnen kommen; die Kunden müssten daran angemessen beteiligt werden.
Das Bundeskartellamt hat die Hoffnungen auf eine Genehmigung der Kooperationsvereinbarung zwischen den Bezahlsendern Premiere und Arena gedämpft. „Die Zusammenarbeit zwischen den beiden einzigen Konkurrenten könnte den Wettbewerb auf diesem Markt wieder aushebeln. Eine Freistellung ist nur dann möglich, wenn es zu Effizienzgewinnen kommt und die Kunden daran angemessen beteiligt werden“, sagte Kartellamtspräsident Bernhard Heitzer der F.A.Z.
Offensichtlich erwarten die Wettbewerbshüter, dass die beiden Unternehmen nachweisen, dass die Vorteile für die Kunden, etwa durch dauerhaft niedrigere Preise oder Einsparungen für technisches Gerät, die Nachteile der Wettbewerbsbeschränkungen mehr als ausgleichen. Wegen seiner kartellrechtlichen Bedenken hatte das Amt die Vertriebskooperation vorerst gestoppt.
„Wir sind offen für Vorschläge“
Die Stillhaltefrist, in der keine neuen Kunden angeworben werden dürfen, ist bis Ende Mai angesetzt worden. Die kartellrechtliche Überprüfung könnte möglicherweise aber auch länger dauern, sagte Heitzer. Der Kartellamtspräsident wollte sich nicht dazu äußern, ob der Verzicht von Arena auf seinen Anteil an Premiere eine Genehmigung der Kooperation erleichtern werde. „Wir sind offen für Vorschläge der Unternehmen, die unsere kartellrechtlichen Bedenken ausräumen können“, sagte er nur.
Bei einer Untersagung sei grundsätzlich denkbar, dass die durch die Zusammenarbeit gewonnenen rund 80.000 Verträge mit Fußball-TV-Kunden wieder hinfällig würden, so Heitzer. „Das ist aber bisher reine Theorie. Entschieden ist nichts.“
| Name | Kurs | Prozent |
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| FAZ-INDEX | 1.382,79 | +0,44% |
| Dow Jones | 12.454,80 | −0,60% |
| EUR/USD | 1,2534 | −0,06% |
| Rohöl Brent Crude | 106,82 $ | −0,41% |
| Gold | 1.574,60 $ | +0,32% |
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